Foto: Humanistische Union
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ND: Am Donnerstag meldete dpa: »Videoüberwachung überführt Unfallfahrer«. Ein Lastwagen hatte eine Baustellenabsperrung gerammt und war dann einfach weitergefahren. Die Straße wurde live überwacht, der Mann wenig später gestellt. Gibt das den Kamera-Befürwortern recht?
Will: Auf keinen Fall müssen wir überall Kameras aufstellen. Das Beschädigen eines Baustellenzaunes ist kein Argument dafür, den öffentlichen Raum zu überwachen. Das ist eine Bagatelle und rechtfertigt diesen allgemeinen Grundrechtseingriff nicht. Wenn der öffentliche Raum flächendeckend überwacht wird, werden sich Menschen nicht mehr frei bewegen.
Oder sich an die »fremden Augen« gewöhnen.
Mag sein. Aber wenn die Eingriffsschwelle herabgesenkt wird, also ein Ordnungshüter kommt, wenn man mal etwas auf den Boden fallen lässt, dann werden Sie es erleben.
Mit welchen neuen Zugriffsrechten, neuen Datenverknüpfungen oder Kontrollmaßnahmen ist in der nächsten Zeit zu rechnen?
Die Vorratsdatenspeicherung, das BKA-Gesetz oder die Steuer-ID sind erstmal beschlossen. Etwas in dieser Größenordnung ist meines Wissens gerade nicht geplant. Streit wird es nochmal über die Online-Durchsuchung geben. Die steht im BKA-Gesetz und im bayrischen Verfassungsschutz - und Polizeigesetz. Das haben Bürgerrechtler beim Bundesverfassungsgericht angegriffen. Es darf nicht sein, dass nicht kontrollierbare Geheimdienste die gleichen Eingriffsbefugnisse haben wie die Polizei.
Und auf EU-Ebene? Im Dezember wollen die Innenminister ihr Programm für die nächsten fünf Jahre beschließen. Kern ist ein grenzenloser Informationsverbund für die Polizeibehörden. Klingt bedrohlich.
Der weitere Ausbau und die Vernetzung nationaler Datenbanken auf EU-Ebene ist der Traum vieler Rechts- und Innenpolitiker. Aber es gibt auch eine gegenläufige Tendenz. Die EU bemüht sich gerade, den Grundrechtsschutz zu verstärken und überarbeitet ihr Datenschutzkonzept. Die Politiker, die bisher gern über die EU durchsetzen, was hierzulande nicht geht, müssen also aufpassen.
Also alles halb so schlimm und die Warnung vor dem Überwachungsstaat nur Paranoia?
Nein, natürlich nicht. Schon lange wird das Gespenst eines Überwachungsstaats an die Wand gemalt, ohne dass es dazu gekommen wäre. Aber jetzt sind wir an einem Punkt, wo es möglich ist, diese ungeheuren Datenmengen, die zur Überwachung notwendig sind, durch elektronische Medien zu erlangen und automatisiert zu verarbeiten. Man kann die Daten dezentral sammeln und dann vernetzen. Der Drang, das auch zu tun, ist sehr stark.
Wer ist davon bedroht? In der Linken gibt es Widerspruch zur These, jeder Bürger könne ins Visier von Behörden geraten. Sie bestehen darauf, dass weiterhin vor allem politisch aktive und abweichende Personen mit Konsequenzen rechnen müssen.
Die Erfassung betrifft jeden Bürger. Diese Daten gegen unbefugten Zugriff und gegen Irrtümer abzusichern, ist praktisch unmöglich. Jeder kann also ins Fadenkreuz geraten und sei es als beteiligter Dritter. Da gibt es keinen Unterschied zu politisch Aktiven.
Wie erklären Sie diese Entwicklung? Bei Unternehmen scheint es leicht: Sie sammeln Daten und überwachen aus ökonomischen und disziplinierenden Gründen. Aber wie ist es auf der politischen Ebene? Eine beliebte Analyse: Man will präventive Aufstandsbekämpfung.
Das Ziel ist die Ausrüstung mit allen verfügbaren Mitteln. Auch wenn es meiner Meinung nach nicht gezielt um Aufstandsverhinderung geht, ist die Entwicklung gefährlich genug. Dahinter steckt ein autoritäres, tendenziell undemokratisches Staatsverständnis und die Idee, was technisch machbar ist, auch zu realisieren. Ohne Respekt vor Freiheitsräumen, die unerlässlich sind für den Einzelnen aber auch für das Gemeinwesen als Demokratie.
Foto: ND/Burkhard Lange
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Wie kann man dem beikommen? Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung steht nur noch auf dem Papier und wie viel das neue »Computer-Grundrecht« tatsächlich bringt, ist umstritten.
Grundrechte leben davon, dass die Leute auf ihnen bestehen. Wir kriegen die gewöhnlichen Daten nicht geschützt, wenn das Bewusstsein für diese Frage fehlt.
Aber man hat oft gar keine Wahl – Stichwort biometischer Reisepass, Vorratsdaten, Steuer-ID.
Das ist die andere Ebene. Hier muss man den Gesetzgeber hinterfragen. Und wenn nichts hilft, muss man nach Karlsruhe ziehen.
Karlsruhe schränkt zwar ein, aber eine grundsätzliche Richtungsänderung haben die letzten Urteile nicht gebracht. Und mit den Vorgaben des Gerichts ist die politische Debatte dann meist erledigt.
Gerade die Online-Durchsuchung ist ein Gegenbeispiel. Danach kamen das bayrische Polizei- und Verfassungsschutzgesetz und das BKA-Gesetz. Gegen beides wurde erneut geklagt. Die Auseinandersetzung ist mitnichten gelaufen.
Man kann sich also auf das Bundesverfassungsgericht verlassen?
Das würde ich so auch nicht unterschreiben. Aber das Karlsruher Urteil zur Online-Durchsuchung war kein Freibrief.
Gut, dann wird die Maßnahme jetzt eben mit Einschränkungen eingeführt und später ausgeweitet.
Sicher, die Befürworter von mehr Überwachung versuchen immer, das Mögliche aus Karlsruhe herauszuholen. Aber das Ergebnis ist kein Automatismus. Das hängt auch davon ab, wie stark die Bürgerrechtsseite ist: Nimmt man alles hin oder beharrt man auf rechtsstaatlichen Grenzen?
Demo: 15 Uhr, Potsdamer Platz
Rosemarie Will ist Jura-Professorin an der Humboldt-Universität Berlin und Bundesvorsitzende der Humanistischen Union. Ihre Organisation gehört zu den mehr als 150 Unterstützern der heutigen Demonstration gegen Überwachung in Berlin. Anlässlich des Protesttags sprach Ines Wallrodt mit der ehemaligen Verfassungsrichterin des Landes Brandenburg.
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