Normalerweise werden in dem großen Saal 700 des Amtsgerichts Tiergarten Schwerverbrecher verurteilt. »Dass der Prozess gegen Alexandra R. hier stattfindet, liegt am großen öffentlichen Interesse«, erklärte gestern die Rechtsanwältin Martina Arndt zu Verhandlungsbeginn. Schon im Vorfeld des Prozesses sei die 21-jährige Angeklagte in den Medien als »Feuerchaotin« und »Hassbrennerin« bezeichnet worden, und Arndt bat das Gericht darum, diesen Vorverurteilungen nicht zu folgen.
Es ist der erste Prozess gegen eine mutmaßliche Autobrandstifterin in Berlin, obwohl nach Polizeiauskunft in diesem Jahr bereits 349 Fahrzeuge brannten. Für die Polizei gestaltet sich die Fahndung sehr schwierig, weil ein Auto schnell und lautlos abgefackelt ist.
Nach bewährter Art soll auch Alexandra R. am 18. Mai gegen 0.15 Uhr drei Grillanzünder auf den rechten Vorderreifen eines Mazda Tribute in der Liebigstraße gelegt haben. Eine vorbeifahrende Polizeistreife habe den Lichtschein jedoch entdeckt und die brennenden Wachsstücke entfernt, ohne dass größerer Schaden entstand. Die Beamten bemerkten auch Alexandra R. in Tatortnähe und nahmen sie fest.
Die Polizei konnte ihren ersten Fahndungserfolg präsentieren. Danach haben CDU und FDP im Abgeordnetenhaus einvernehmlich mit der Boulevardpresse immer wieder gerufen. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) reagierte darauf: Er hoffe auf ein deutliches Zeichen im Rahmen des Strafgesetzes, sagte er im August nach weiteren Verhaftungen. Offenbar will der Innensenator durch Abschreckung Nachahmer vom Zündeln abhalten, hat er doch eine »klammheimliche Freude« über brennende Autos als Zeichen gegen eine Umstrukturierung der Innenstadtkieze ausmachen können.
Alexandra R. sitzt während der Verhandlung schweigend auf der Anklagebank. Sie ist klein und wirkt noch »jugendlich«. So beschrieb sie in der Tatnacht auch der Polizeikommissar im Streifenwagen seiner Kollegin auf dem Beifahrersitz, die als Zeugin vor Gericht aussagte. Die Polizeiobermeisterin habe Alexandra R. verfolgt, weil sie die einzige Person in der Liebigstraße war.
Bei der Taschenkontrolle sei ein Sprühkopf gefunden worden. Weil auch am Tatort drei Farbdosen sichergestellt wurden, haben die Ermittler sie kurzerhand der Verdächtigen zugeordnet, fand auf Nachfrage die Rechtsanwältin Undine Weihers heraus. Dabei konnte bislang noch nicht geklärt werden, ob der Sprühkopf zu den Dosen passt.
Nach der Festnahme gab die Polizistin zu Protokoll, bei Alexandra R. einen leichten Alkoholgeruch bemerkt zu haben. Die Verteidigerin Weihers reichte im Gerichtssaal einen Grillanzünder herum, um zu demonstrieren, wie sehr Brandbeschleuniger stinken. Diesen Geruch hat die Zeugin weder bei der Festnahme wahrgenommen, noch hat ihn die spätere Untersuchung ihrer Hände auf der Wache feststellen können. »Bei Alexandra R. ist nichts gefunden worden. Die Beweislage ist ziemlich dünn«, meinte Weihers. Zudem gab der Mitbewohner von Alexandra R. an, sie noch kurz vor ihrer Festnahme in ihrer Wohnung in der Frankfurter Allee angetroffen zu haben. Sie habe sich noch ein Bier vom Spätkauf holen wollen, sagte er.
So ungewöhnlich klingt das nicht. Ob der Fahndungserfolg Bestand hat, oder er der Polizei mit einem Freispruch wie Sand durch die Hände rinnt, wird die weitere Verhandlung zeigen. Das Urteil erfolgt vermutlich am 23. Oktober.
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