Raum 205 im Diesterweg-Gymnasium in Berlin, der als Gebetsraum dient.
Foto: dpa/Gabbert
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Berlin (AFP/dpa/ND). Während die Unionsfraktion im Bundestag die Entscheidung begrüßte, Schülern einmal täglich in der Schule ein islamisches Gebet außerhalb der Unterrichtszeit zu erlauben, warnte der Berliner Grünen-Bildungspolitiker Özcan Mutlu am Mittwoch vor einem Verlust der staatlichen Neutralität.
Keine Religion dürfe in einer staatlichen Einrichtung ein Vorrecht auf Gebet bekommen, sagte Mutlu dem »Deutschlandradio Kultur«. Das Urteil sei »integrationspolitisch ein falsches Signal«, das für die Schulbehörden kaum realisierbar sei. Die Schüler hätten »nicht genug Räume zum Lernen, und jetzt soll die Schule auch noch Gebetsräume zur Verfügung stellen, das ist eine unmachbare Sache«. Durch das Gerichtsurteil würden in der Gesellschaft bestehende Integrationsprobleme noch stärker in die Schulen getragen, betonte Mutlu.
Kritik am Urteil übte auch die türkischstämmige Frauenrechtlerin Seyran Ates. Sie sagte dem RBB-Fernsehen, Religion gehöre in dieser Form nicht in die Schule. Die große Mehrheit der Muslime aus der Türkei sei säkular eingestellt und betrachte Religion als Privatsache. Mit der Gerichtsentscheidung werde Unfrieden gestiftet und religiöse Auseinandersetzung in die Schulen getragen.
Die Unionsfraktion erklärte dagegen, Muslime sollten an Schulen beten dürfen, soweit der Schulbetrieb dadurch nicht gestört werde. Religionsfreiheit umfasse »das Recht des Einzelnen, seinen Glauben zu bekunden. Dies gilt selbstverständlich auch für Anhänger des Islam«, so der bildungspolitische Sprecher Stefan Müller (CSU) und die Religionsbeauftragte der Fraktion, Ingrid Fischbach (CDU). Was für Muslime gelte, gelte allerdings auch für andere Gläubige. So sollte es Gebetsräume an öffentlichen Schulen allein für Muslime nicht geben, da diese möglicherweise »desintegrierend« wirken könnten. Räume in Schulen, in denen sich Schüler aller Religionen zu Besinnung, Stille und Gebet in unterrichtsfreien Momenten zurückziehen könnten, seien hingegen sinnvoll. Als Modell nannten Fischbach und Müller den Andachtsraum im Reichstag. Der werde religionsübergreifend genutzt und leiste »einen wichtigen Beitrag zur Verständigung zwischen Abgeordneten unterschiedlichster Herkunft«.
Einem am Dienstag verkündeten Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zufolge darf ein 16-jähriger Schüler außerhalb der Unterrichtszeit einmal täglich im Berliner Diesterweg-Gymnasium ein islamisches Gebet verrichten. Der Kläger hatte im März 2008 bereits per einstweiliger Anordnung eine vorläufige Erlaubnis erstritten und seither von der Schule dafür einen Raum zugewiesen bekommen.
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