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Von Anette Hauschild, Koblenz 05.10.2009 / Inland

Mutmaßliche Helfer von Al Qaida vor Gericht

Schwierige Beweislage in Frankfurt/M und Koblenz

Vor drei Oberlandesgerichten finden zur Zeit Strafverfahren wegen Mitgliedschaft in und Unterstützung von ausländischen Terrororganisationen (Paragraf 129b Strafgesetzbuch) mit dschihadistischem Hintergrund statt. Die meiste Aufmerksamkeit erhält der Prozess in Düsseldorf gegen die sogenannte »Sauerlandgruppe«.

Von zwei weiteren nimmt die Öffentlichkeit kaum Notiz. In Frankfurt am Main stehen Bekannte von Adem Yilmaz vor Gericht. Yilmaz soll sie in das Lager der Islamische Dschihad-Union in Waziristan vermittelt haben. In Koblenz müssen sich Ömer Ö. und Sermet I. verantworten. Die Anklage: mitgliedschaftliche Unterstützung der Al Qaida. Die Angeklagten sollen im Auftrag des Germersheimer Edelsteinhändlers Aleem N. Geld und Ausrüstung wie Ferngläser, Nachtsichtgeräte, Entfernungsmesser, schusssichere Westen, Wanzendetektoren sowie ein Richtmikrofon für Al Qaida besorgt haben. Ömer Ö. soll eine militärische Ausbildung durchlaufen haben.

Sermet I. erklärte, er habe nur Geld für die Familie Aleems gebracht, die öfter Geldsorgen gehabt habe. Sein Anwalt berief sich auf ein vor kurzem ergangenes BGH-Urteil zum sogenannten »Khalil-Verfahren«, das eine deutlichere Unterscheidung zwischen Mitgliedschaft und reiner Unterstützung einer Terrororganisation macht. Das wird am Ende für die Strafzumessung relevant sein.

Die Anklage stützt sich auf die Zeugenaussage von Yannick N., der in einem vorhergehenden Prozess seinen Stiefvater Aleem N, schwer belastet hatte. Yannick N. sagte aus, obwohl gegen ihn selbst wegen Mittäterschaft ermittelt wird. Er hatte als Jugendlicher seinem Stiefvater geholfen, Gelder illegal nach Pakistan zu bringen.

Der Prozess wird voraussichtlich bis zum Frühjahr 2010 andauern.

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24.05.2012 | Katja Eichholz, David König und Olaf Präger

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