Im Zuge der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und FDP kam am Dienstag eines der liberalen Lieblingsprojekte zur Sprache: das sogenannte Bürgergeld. Bereits im Jahre 2005 einigte sich die FDP auf die Eckpunkte eines solchen »Liberalen Bürgergeldes«, das »aktivierend, einfach und gerecht« sein soll. Was sich zunächst wie die Abschaffung der ungeliebten Hartz-Reformen liest, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Minimalversorgung auf dem Sockel von Niedriglohnarbeit. Dabei kommt der FDP-Entwurf zunächst mit Formulierungen daher, denen jede Großmutter zustimmen kann: »Das Bürgergeld ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben, fördert die Aufnahme einer eigenen Tätigkeit und ist deshalb leistungsgerecht. Sozialleistungen, die sich aus Steuern finanzieren, sollen möglichst vollständig in einer einzigen Transferleistung – dem Bürgergeld – zusammengefasst werden«, ist auf Seite 9 des FDP-Wahlprogramms zu lesen.
Das Zauberwort heißt Pauschalisierung: Egal ob Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld: »Die Leistungen werden beim Bürgergeld grundsätzlich pauschaliert gewährt und von einer einzigen Behörde, dem Finanzamt, verwaltet«, heißt es weiter.
Die Höhe des Bürgergeldes soll pauschal 662 Euro betragen, ausgezahlt vom Finanzamt. Voraussetzung sind die Bedürftigkeit und die Bereitschaft zur Aufnahme einer Arbeit. Bei Ablehnung einer zumutbaren Arbeit wird das Bürgergeld sofort um 30 Prozent gekürzt. Das klingt zunächst nach Hartz IV: Pauschalierung der Leistungen, Bedürftigkeit als Voraussetzung, Arbeitszwang und Sanktionen – alles wie gehabt. Allerdings bedeuten diese Pauschalierungen eine erneute Kürzung der ohnehin dürftigen Leistungen. Wurde bei dem Umstieg von der Arbeitslosenhilfe auf Hartz-IV die bis dahin möglichen Sonderleistungen – wie neue Waschmaschine oder neuer Wintermantel – gestrichen, setzt die FDP den Rotstift auch bei den Mieten und der Gesundheitsversorgung an.
Bislang übernimmt das Amt die Mietkosten in voller Höhe und zahlt zusätzlich den Regelsatz aus. Ginge es nach der FDP, müssten die Arbeitslosen von den 662 Euro auch ihre Miet- und Nebenkosten allein bestreiten. Da bleibt wenig zum Leben. Doch vor allem ebnet das Bürgergeld den Weg in die medizinische Minimalversorgung von Langzeitarbeitslosen und bedürftigen Rentnern. Denn die FDP geht unbeirrbar den neoliberalen Weg der Privatisierung weiter und setzt auf die private Krankenversicherung. Der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung soll künftig als steuerpflichtiger Lohnanteil ausgezahlt werden und davon soll sich der Arbeitnehmer privat versichern.
Während Barack Obama in den USA um eine Pflichtkrankenversicherung ringt, will die FDP dieses Prinzip in Deutschland schleifen. Zur Pflicht soll nur noch eine Versicherung mit einem »Mindestumfang an Leistungen« werden, also die Krankenkasse »light«. Alles was über eine »Grundversorgung« hinausgeht, muss aus eigener Tasche bezahlt werden. Und es ist nur noch diese »Grundversorgung«, die in der FDP-Pauschale von 662 Euro enthalten ist: »Für Kinder und Bürger mit zu geringem oder keinem Einkommen wird eine Pauschale als Bestandteil des Bürgergeldes gewährt, die sich an der Höhe der Regelleistungstarife der verschiedenen Krankenkassen bemisst.« Das heißt, dass alle zusätzlichen Leistungen von diesen 662 Euro zu bezahlen sind: »Derjenige, der höher versichert ist, muss die zusätzlichen Kosten eigenständig aufbringen.« Bleibt nur die Frage, wovon.
Bei der Pflegeversicherung setzt die FDP allerdings auf Versicherungspflicht – bei einer privaten beziehungsweise kapitalgedeckten Versicherung. Und auch dieser Betrag soll aus den 662 Euro bezahlt werden. Das Bürgergeld der FDP zielt zudem auf einen weiteren Ausbau des Niedriglohnsektors. Die Vorgaben der Liberalen sind klar: »Ohne eine Anpassung der Tarife nach unten ist der strukturellen Arbeitslosigkeit im Niedriglohnbereich nicht wirksam entgegenzutreten. Zudem müssen die starren Flächentarifverträge flexibler gestaltet werden.« Auf dem Programm stehen also Lohnsenkungen, die Abschaffung der Flächentarife und auch des Kündigungsschutzes.
Dafür sollen die Freibeträge auf Einkommen gegenüber Hartz IV erhöht werden – als flankierende Maßnahme zur Einführung von flächendeckenden Niedriglöhnen.
Aktuelle Ausgabe: 24.05.2012
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