Blindgänger mit Zündstoff

Um Giebelstadt liegen viele Bomben im Boden. Wer bezahlt die Suche?

  • Barbara Mack, dpa
  • Lesedauer: 2 Min.
Auf den Äckern um Giebelstadt liegen ungewöhnlich viele Kriegs-Blindgänger. Für die Suche danach sollen die Bauern selbst aufkommen.

Giebelstadt (dpa/ND). Auf dem Flurstück mit der Nummer 545/1 türmt sich ein imposanter Berg von Zuckerrüben. Was dort unter der Erde lauern soll, versetzt Landwirt Karl Schön in Alarmbereitschaft: Bomben aus dem Zweiten Weltkrieg. Sie sind das brisante Erbe des ehemaligen Militärflughafens in Giebelstadt (Landkreis Würzburg), der sich neben seinem Acker erstreckt. In den vergangenen Monaten wurden im Umkreis des Flugplatzes so viele Blindgänger gefunden, dass eine Fläche von 160 Hektar als Gefahrenzone gilt. Die 40 betroffenen Grundbesitzer – wie Karl Schön meist Bauern – bangen nun um Leib und Leben, wenn sie auf ihren Feldern zu Werke gehen. Doch die schwierige Suche müssen die Grundbesitzer bisher aus eigener Tasche zahlen. Erst für die Entschärfung zahlt der Staat.

Rechtens sei das nicht, da ist sich Landwirt Schön sicher. »Wir haben die Bomben ja nicht auf unsere Äcker geworfen.« Als seine Familie das Flurstück 545/1 in den 60er Jahren erwarb, galt es nach oberflächlicher Suche als bombenfrei. Bisher habe er einen Schutzengel beim Pflügen gehabt, nun hat der gestandene Bauer Angst: Auf einem seiner Felder wurden im Sommer sieben Blindgänger entdeckt. Über dem Flugplatz nebenan haben amerikanische Flieger 10 000 Bomben abgeworfen. Etwa jede Zehnte detonierte nicht. Für den Bürgermeister der 5000-Einwohner-Marktgemeinde, Helmut Krämer (Bürgerbündnis), ist damit klar: »Es gibt einen Sonderfall Giebelstadt.« Er kenne in Deutschland kein Gebiet, das ein vergleichbares Gefährdungspotenzial durch Blindgänger berge. Gemeinsam mit den betroffenen Eigentümern und einigen Landtags- und Bundestagsabgeordneten fordert er, dass »der Freistaat zu seiner Verantwortung steht« – also die Kosten der Suchaktionen übernimmt. Dem widerspricht das Bayerische Innenministerium. Für die Blindgängersuche gelte überall der Rechtsgrundsatz: »Der Eigentümer hat den Nutzen eines Grundstücks, muss aber auch die Lasten tragen.« Immerhin prüft das Agrarministerium derzeit, ob manche Bauern bei der Blindgängersuche unterstützt werden sollten.

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal