Die Nachbarländer Berlin und Brandenburg beabsichtigen eine Vereinbarung, nach der sich Asylbeweber aus Berlin und Brandenburg künftig in beiden Ländern frei bewegen dürfen. Dazu braucht ein Asylbewerber derzeit noch eine Genehmigung durch die Ausländerbehörde, und die wird nicht immer erteilt. Fährt ein Asylbewerber aus Schönefeld trotzdem nach Berlin, macht er sich strafbar. Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und Linken in Brandenburg sieht vor, dass sich Brandenburger Flüchtlinge künftig innerhalb Brandenburgs frei bewegen dürfen, ohne zuvor eine behördliche Genehmigung einzuholen. Und mehr noch: Der designierte Sozialminister Günter Baaske (SPD) erklärt, die künftige Regierung strebe eine Vereinbarung mit Berlin an, dass sich Asylbewerber aus beiden Ländern frei in beiden Ländern aufhalten dürfen. »Das will die SPD schon lange. Aber mit der CDU ging das nicht.« So eine Vereinbarung wäre bundesweit ein Novum.
Juristisch bekommen die Koalitionäre vom Brandenburger Flüchtlingsrat Rückendeckung. Der hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Und das sagt aus, dass man die Residenzpflicht zwischen zwei Bundesländern aufheben darf, wenn beide Länder darüber eine Vereinbarung schließen – obwohl die Residenzpflicht in einem Bundesgesetz geregelt ist. Geduldete Flüchtlinge sind von der Regelung allerdings nicht erfasst.
An Berlin wird diese Vereinbarung nicht scheitern, sagt LINKE-Fraktionschef Udo Wolf. »Beide Koalitionsverträge, die wir mit der SPD geschlossen haben, sahen das bereits vor. Aber Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat von seinem CDU-Amtskollegen Jörg Schönbohm in Brandenburg bisher immer einen Korb bekommen.«
In der Regel dürfen sich Flüchtlinge lediglich innerhalb ihres Landkreises frei bewegen. Ausnahmen sind die Stadtstaaten und das kleine Saarland, wo die Bewegungsfreiheit jeweils für das gesamte Bundesland gilt. Rheinland-Pfalz dehnt die Bewegungsfreiheit auf Regierungsbezirke und Mecklenburg-Vorpommern auf benachbarte Landkreise aus. Hamburg erlaubt einem Teil seiner Flüchtlinge den Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Allerdings notgedrungen, denn die Hamburger Erstaufnahmestelle befindet sich in Ludwigslust in Mecklenburg.
Gerade Flüchtlinge, die in ländlichen Regionen leben, fahren aber oft in benachbarte Städte. Sie suchen dort Verwandte oder Landsleute auf, lassen sich von spezialisierten Anwälten vertreten, die sie oft nur in größeren Städten finden. Auch zum Arzt legen Flüchtlinge oft weite Wege zurück, wenn dieser ihre Muttersprache spricht oder wenn sie ein Behandlungszentrum für Folteropfer aufsuchen müssen. Aber auch den umgekehrten Fall gibt es, dass nämlich Kinder aus Asylbewerberfamilien in Städten eine Behördengenehmigung brauchen, wenn sie zur Klassenfahrt aufs Land wollen. Und Jens-Uwe Thomas vom Berliner Flüchtlingsrat kennt den Fall eines Berliner Flüchtlings, der in Frankfurt/Oder studieren wollte und nicht durfte. Thomas: »Andere Flüchtlinge haben in Brandenburg einen Praktikumsplatz bekommen und mussten umständlich eine Behördengenehmigung einholen.«
Tobias Klaus vom Bayerischen Flüchtlingsrat erzählt von einem jungen Mann aus Sierra Leone, der allein wegen mehrfacher Verstöße gegen die Residenzpflicht kein humanitäres Bleiberecht bekommt: »Der Mann spricht gut Deutsch und hat Arbeit in München. Er wurde aber zu 140 Tagessätzen wegen Residenzpflichtverletzung verurteilt.« Der Grund: Er war mit 15 Jahren allein eingereist, sollte sein Asylverfahren in Sachsen-Anhalt betreiben, hielt sich aber öfter bei Verwandten in München auf. »Damit ist sein humanitäres Bleiberecht abgelehnt.«
Die FDP hat bei den Verhandlungen über die Koalitionsvereinbarung mit der Union auf Bundesebene die Formulierung durchgesetzt, dass die Auslegung der Residenzpflicht zum Zwecke der Arbeitsaufnahme erleichtert werden soll. Wie das geregelt wird, ist allerdings völlig offen.
Aktuelle Ausgabe: 24.05.2012
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