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Von Velten Schäfer 12.11.2009 / Inland

Grenzscharmützel im Oberharz

Der bizarre Namensstreit im norddeutschen Mittelgebirge geht in die nächste Instanz

Wo genau liegt der Oberharz? Darüber streiten sich die Mittelgebirgsgemeinden östlich und westlich der alten Grenze. Es geht um Namensrechte – und um eine touristische Marke.
Schierke im Schnee: Schön ist es im Oberharz, so viel steht
Schierke im Schnee: Schön ist es im Oberharz, so viel steht fest.

In Oberschwaben oder Unterfranken ginge man von einem Fasnachtsgag aus, würde ausgerechnet am 11.11. ein solches Papier eingereicht. Im Oberharz hingegen meint man es bitter ernst. Kaum sind die Vereinigungsfeiern abgeklungen, schickt man sich im niedersächsischen Grenzgebiet zu Sachsen-Anhalt an, eine bizarre Namensstreitigkeit mit einer Menge Ost-West-Animosität in eine neue Runde zu schicken.

Es geht dabei um die Frage, wer sich »Oberharz« nennen darf: Die »Samtgemeinde Oberharz« im westlichen Teil des Mittelgebirges, die schon seit 1972 so heißt – oder auch ein Gemeindeverbund auf der östlichen Seite der ehemaligen Grenze, der im Zuge einer Gebietsreform ab 2010 als »Stadt Oberharz« firmieren will. Oder beide? Es geht um Lokalstolz, aber letztlich auch ums Geld, denn »Oberharz« ist als einziges Bergwander- und Skigebiet in Norddeutschland längst eine touristische Marke.

Im Oktober hatte der Streit, der im Februar dieses Jahres so richtig eskaliert war, bereits das Verwaltungsgericht in Magdeburg beschäftigt. Die West-Oberharzer waren mit einer Klage wegen Namensrechtsverletzung gescheitert. Die Richter befanden den Namen »Stadt Oberharz« mit dem Zusatz »am Brocken«, der Verwechslungen ausschließen soll, in Ordnung. Die Städte Elbingerode, Benneckenstein und Hasselfelde sowie die Dörfer Elend, Sorge, Stiege und Tanne, die sich unter diesem Namen vereinigen wollen, dürften zur Tat schreiten. Doch nun haben die West-Oberharzer, deren Gemeindesitz die alte Bergbaustadt Clausthal-Zellerfeld ist, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Magdeburg eingelegt, wie der stellvertretende Bürgermeister der »Samtgemeinde« gestern mitteilte. Begründung weiterhin: Eine Verletzung der Namensrechte.

Davon wollen die Oberharzer aus dem Osten allerdings weiterhin nichts hören. Schon immer habe die Gegend zum Oberharz gehört. Dem West-Argument, die Gegend um Elbingerode sei zu DDR-Zeiten schließlich auch nicht dem »Ober-«, sondern dem »Unter-« bzw.. »Mittelharz« zugerechnet worden, begegnete am Dienstag bei der Feier der Grenzöffnung im Harz Michael Ermich, Landrat des (im alten Osten gelegenen) Harzkreises, laut Lokalpresse folgendermaßen: Man müsse nicht die Spuren der deutschen Teilung dadurch noch »vertiefen«, dem Ost-Oberharz seinen Namen zu verweigern.

Allerdings zeigte sich der Landrat versöhnlich: Notfalls könne sich die vereinte Gemeinde statt »Oberharz am Brocken« auch einfach nach der wichtigsten Stadt Elbingerode nennen, so Ermich laut Lokalzeitung. Die erstaunt vermerkte, dass der Namensstreit bei den Grenzöffnungsfeiern »nur zweimal« eine Rolle spielte. Die West-Oberharzer dagegen beharren auf ihrem Gewohnheitsrecht – und können bei Bedarf auf Heinrich Heine verweisen, der 1824 in seiner »Harzreise« schrieb, dass man generell die Ostseite des Brockens Unter- und die Westseite Oberharz nenne. Im Internet-Lexikon Wikipedia jedenfalls haben sie gewonnen. Dort steht unter »Oberharz im engeren Sinn« das Gebiet »Clausthal, Zellerfeld, Andreasberg, Altenau, Lautenthal, Wildemann und Grund« – ziemlich genau das Territorium der »Samtgemeinde«. Wie allerdings die Richter entscheiden, steht auf einem anderen Blatt.

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