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Von Marina Mai 13.11.2009 / Berlin / Brandenburg
Brandenburg

Residenzpflicht mit Fantasie aushöhlen

Experten geben Tipps, wie Rot-Rot geduldeten Flüchtlingen das Leben erleichtern könnte

Der Berliner Senat und die Brandenburger Landesregierung können die Residenzpflicht nur für Asylbewerber abschaffen. Für geduldete Flüchtlinge ist dies juristisch nicht möglich. Das ist das Resümee eines Fachgespräches der Flüchtlingsräte Berlin und Brandenburg sowie des gemeinsamen Landesmigrationsrates am Mittwochabend.

»Geduldete sind aber der Großteil der gegenwärtig von der Residenzpflicht Betroffenen«, führt die Sozialwissenschaftlerin Beate Selders aus, die eine Studie zur Residenzpflicht erstellt hatte. Demnach leben in Brandenburg 900 Asylbewerber und 2600 geduldete Flüchtlinge. Bundesweit befinden sich 33 000 Menschen im Asylverfahren und 105 000 sind geduldete Flüchtlinge. Die Landesregierung könne aber allen geduldeten Flüchtlingen gestatten, sich im gesamten Bundesland aufzuhalten, erzählt Rechtsanwalt Rolf Stahmann. Einige Landkreise tun das bereits heute, andere nicht. So erlaubt Frankfurt (Oder) den Flüchtlingen nicht, die Stadt zu verlassen. »Hier könnte die Landesregierung durch ein Rundschreiben an die Ausländerbehörden Einheitlichkeit zugunsten der Flüchtlinge herstellen«, findet Stahmann

Will ein geduldeter Flüchtling nach Berlin fahren, so muss er nach Auffassung der Experten auch weiterhin einen Antrag an die Ausländerbehörde richten. Für Asylbewerber wollen Senat und Landesregierung dieses Antragsverfahren bald abschaffen und den Asylbewerbern damit den Aufenthalt im jeweils anderen Land ohne bürokratische Genehmigungen gestatten. Das wäre eine bundesweit einmalige Aushöhlung der fragwürdigen Residenzpflicht durch die beiden rot-roten Koalitionen in Deutschland.

Für geduldete Flüchtlinge hingegen lässt das Bundesrecht dies nicht zu. »Die Landesregierung kann aber anweisen, dass ein Antrag genehmigt werden muss, sofern nicht im Einzelfall etwas dagegen spricht«, sagt Stahmann. Ähnlich wird derzeit schon in Berlin verfahren. Auch eine Vereinfachung des Verfahrens sei möglich. So verlangen einzelne Ausländerbehörden wie etwa Oberhavel dem Juristen zufolge, dass der Antragsteller persönlich bei der Ausländerbehörde in Oranienburg erscheint. In anderen Fällen reiche ein Fax vom Anwalt. »Hier kann die Landesregierung mit gutem Willen viel vereinfachen«, meint Stahmann. Genau das fordert Antje Simnack vom Brandenburger Flüchtlingsrat. Ein besonderes Problem sei die Fahrt durch Berlin. Zugfahrten von Frankfurt (Oder) nach Potsdam oder von Cottbus nach Oranienburg führen in der Regel durch die Hauptstadt. Und dort werden, so die Erfahrungen von Betroffenen, Menschen mit anderer Hautfarbe auf den Bahnhöfen kontrolliert. Selders wünscht sich hier »fantasievolle Lösungen« der rot-roten Koalitionen.

Im Jahr 2007 mussten bundesweit rund 100 Asylbewerber eine Haftstrafe absitzen, weil sie mehrfach ohne behördliche Erlaubnis ihren Landkreis verlassen hatten. Etwa jeder zweite Brandenburger Asylbewerber habe bereits nach drei Monaten in der Erstaufnahmestelle Eisenhüttenstadt einen Strafbefehl wegen Verletzung der Residenzpflicht, berichtet Selders. »Das sind Straftaten, die niemandem schaden«, betont sie.

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