Foto: ND/Burkhard Lange
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Da leistet sich die Bundesrepublik im 21. Jahrhundert immer noch eine allgemeine Kriegsdienstpflicht, und die öffentliche Aufgeregtheit schlägt sich in der Wehklage nieder, die Zivildienstleistenden können nicht mehr »richtig« eingesetzt werden. Es ist höchste Zeit, die Diskussion um die Dienstverkürzung auf sechs Monate wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen.
Der Zivildienst hat keine eigene Daseinsberechtigung. Er ist untrennbar mit der sogenannten Wehrpflicht verbunden. Als Ersatz für den Militärdienst müssen ihn Wehrpflichtige leisten, die zuvor in einem Antragsverfahren durch eine staatliche Behörde als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden. In Krisenzeiten können sie bis zum 60. Lebensjahr zu einem kriegsunterstützenden Zivildienst herangezogen werden. Dem Wehrdienst dienstrechtlich gleichgestellt, gilt auch im Zivildienst das Prinzip von Befehl und Gehorsam. Wer eine dienstliche Anweisung nicht befolgt, kann mit drei Jahren Gefängnis bestraft werden.
Ein umfangreicher Katalog von Disziplinarmaßnahmen steht den in der Regel sich sozial verstehenden Trägern des Zivildienstes zur Verfügung, um Dienstleistende per Rohrstockpädagogik zum »gewissenhaften« Dienen zu motivieren. Ausgangsbeschränkung, Geldbuße und Soldgruppen-Degradierung sind hier die unschönen, aber durchaus zweckmäßigen Mittel.
Und wer den Zivildienst wegen seiner militärischen Einbettung und wegen seines Zwangscharakters aus grundsätzlicher Überzeugung nicht leisten kann, der muss sich vor einem Gericht verantworten. Ende September dieses Jahres verhängte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten gegen einen 25-jährigen Totalverweigerer, der der Einberufung zum Zivildienst aus Gewissensgründen nicht nachkam, eine sechsmonatige Freiheitsstrafe wegen »Dienstflucht«. Die Strafaussetzung ist von der Auflage abhängig gemacht worden, 250 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Der Richter schloss eine mildere Strafe mit dem Argument aus, sie sei »zur Wahrung der Disziplin im Zivildienst unerlässlich«.
Der Alarmismus von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, bei sechsmonatiger Dauer lohne sich der Einsatz von Zivildienstleistenden nicht mehr, ist entlarvend. Offensichtlich werden sie als billige Arbeitskräfte regelmäßig rechtswidrig eingesetzt. Rechtlich zulässig aber ist ihr Einsatz nur, wenn er arbeitsmarktneutral erfolgt. Wäre ihr Einsatz tatsächlich auf Hilfstätigkeiten mit kurzen Anlernzeiten beschränkt, dann wären auch sechs Monate Dienst problemlos zu organisieren. Wenn darüber hinaus Zivis auch noch in Arztpraxen und in privatwirtschaftlich organisierten Einrichtungen eingesetzt sind, dann dienen sie nicht dem Allgemeinwohl, sondern den Profitinteressen von Unternehmern und Aktionären – gegenwärtig tut dies jeder dritte Zivildienstleistende.
International ist die Wehrpflicht ein Auslaufmodell. In 21 der 27 EU-Mitgliedstaaten, in 23 der 28 NATO-Mitgliedstaaten wird mittlerweile auf die Wehrpflicht verzichtet. Warum nicht auch in Deutschland? Es gibt keinerlei militärische Bedrohung, Deutschland ist von Freunden umzingelt.
Aber ohne Wehrpflicht fehlt der Transmissionsriemen zwischen der abgeschotteten Welt der Truppe und der Zivilwelt. Nicht, weil die Truppe ohne Wehrpflicht ein demokratiefeindliches Eigenleben entwickeln würde (da helfen auch Rekruten nicht), sondern weil die Bundeswehr ohne Wehrpflicht an gesellschaftlicher Akzeptanz und Normalität verlöre. Jedes Jahr werden potenziell mindestens 400 000 Haushalte mit der Bundeswehr konfrontiert, weil der Sohn, der Bruder, der Enkel, der Freund zur Musterung vorgeladen wrden, jedes Jahr lassen hunderttausende junge Männer Eingriffe in ihre Lebens- und Berufsplanung zu. Diese Normalität ist der Wert der Wehrpflicht. Wer Kriege führen will, und der neue Verteidigungsminister hat angekündigt, dass die derzeitigen Einsätze der Bundeswehr »nicht ihre letzten« seien, der will auch ihre gesellschaftliche Normalität organisieren. Dafür ist die Wehrpflicht ein wichtiger Baustein.
Ralf Siemens, 1961 geboren, hat nach dem Wehrdienst Politologie studiert. Seit Anfang der 1990er Jahre arbeitet er in der Arbeitsstelle Frieden und Abrüstung (asfrab). Er hat zahlreiche Beiträge zu Wehrpflicht und Bundeswehr geschrieben und berät Kriegsdienst- und Wehrpflichtverweigerer.
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