Unscharfe Kennzeichnungen

Berliner Mietspiegel

Im Berliner Mietspiegel sind einige Begriffe recht unscharf bzw. nicht eindeutig formuliert. So heißt es bei manchen Merkmalen, nach denen sich die Miethöhe einer Wohnung richten soll, »überwiegend« oder »unzureichend«. Bei der Merkmalgruppe 3 ist als wertmindernd aufgeführt »kein nutzbarer Balkon«. Gilt das nun auch, wenn überhaupt kein Balkon vorhanden ist? Und was könnte »überwiegend vorhandene moderne Isolierverglasung« sein?
Gerhard W., Berlin

Klar ist, dass die Miethöhe einer Wohnung von deren Qualität und auch von deren Umfeld abhängt. Seitens des Gesetzgebers gibt es dazu nur wenige Vorgaben (§ 558 BGB mit »vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung und Lage«), die eingehalten werden müssen. Der Balkon ist für viele Mieter ein Merkmal, das für höheren Wohnwert steht. Wenn ein Balkon vorhanden ist, zählt dessen Fläche anteilig (25 Prozent nach der Wohnflächenverordnung) zur Wohnfläche. Nun ist der Wohnwert eines Balkons mit drei Qua...


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