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Von Mirko Knoche, Hamburg 26.11.2009 / Inland

Aufschub im Fall Gängeviertel

Hamburger Gericht weist Räumungsantrag ab

Die Hausbesetzer im Hamburger Gängeviertel dürfen bis auf Weiteres in den leer stehenden Gebäuden bleiben. Der niederländische Investor Hanzevast konnte vor Gericht eine Räumung vorerst nicht durchsetzen.
Um das Gängeviertel wird bereits seit Monaten gestritten.
Um das Gängeviertel wird bereits seit Monaten gestritten.

Die Künstler im Hamburger Gängeviertel sind illegale Hausbesetzer. Die Hansestadt ist aber derzeit nicht verpflichtet, die Künstlerkolonie räumen zu lassen. Das befand das Hanseatische Oberlandesgericht am gestrigen Mittwoch für geltendes Recht.

Die Richter kassierten damit ein Urteil des Hamburger Landgerichts von Anfang November. Die erste Instanz hatte es abgelehnt, die Nutzungsverträge der Stadt Hamburg mit der Künstlerkolonie für ungültig zu erklären.

Der niederländische Finanzinvestor Hanzevast wollte die Stadt per Gerichtsbeschluss zwingen, das Gängeviertel polizeilich zu räumen. Hanzevast will das historische Arbeiterquartier abreißen und einen modernen Bürokomplex errichten. 200 Künstler hatten das Gelände Ende August besetzt und stellen dort seither Kunstwerke aus.

Das Untergrund-Projekt wurde schnell populär und zieht mittlerweile Scharen von Touristen an. Die Stadt Hamburg verhandelt nun mit der holländischen Heuschrecke über einen Rückkauf des Geländes. Im Gespräch war zuletzt ein Kaufpreis von zwei bis vier Millionen Euro. Entgegen anderslautender Meldungen wurden die Verhandlungen aber bisher nicht zum Abschluss gebracht. Stattdessen legte Hanzevast Berufung gegen das Landgerichts-Urteil ein.

Mit dem rechtskräftigen Beschluss des Oberlandesgerichts ist seit gestern klar: kurzfristige Nutzungsverträge (wie bisher üblich) darf die Stadt mit den Kulturschaffenden nicht mehr abschließen. Solche Verträge würden eine Räumung zum Stichtag 2. Februar 2010 erschweren. Dann stünde die Zahlung der letzten Rate durch Hanzevast an, womit die Grundstücke von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft SAGA auf den Finanzinvestor übergingen.

Bis dahin darf die Stadt laut Oberlandesgericht die Künstler aber dulden. Eine kostspielige und politisch riskante Zwangsräumung dürfe der künftige Eigentümer nicht verlangen. Denn bis die letzte Rate gezahlt ist, sind die denkmalgeschützten Häuser schließlich noch in städtischem Besitz.

Beobachter gehen davon aus, dass der Gerichts-Coup von Hanzevast nur ein Manöver ist, um den Rückkaufpreis für die Gängeviertel-Immobilien in die Höhe zu treiben. Entsprechend unbeeindruckt gaben sich Aktivisten aus der Künstlerkolonie nach der Urteilsverkündung. Sie rechnen mit einem baldigen Verkauf der Häuser und Grundstücke an die Stadt.

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