Heizpilze werden erstmal nicht verboten

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(dpa). Auch in diesem Winter wird es in Berlin kein einheitliches Verbot von Heizpilzen auf Straßen geben. Es liege bislang lediglich ein erster Entwurf des Klimaschutzgesetzes vor, das die Nutzung der wärmenden Standöfen stadtweit einheitlich regeln soll, teilte die Senatsverwaltung für Umwelt mit. Mit einer Verabschiedung des Verbotes sei in diesem Winter nicht mehr zu rechnen. Heizpilze sind in fünf von zwölf Bezirken per Richtlinie verboten. In den anderen dürfen Gastronomen eine Sondergenehmigung beim Ordnungsamt beantragen – aber nicht überall wird diese auch erteilt. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur dpa in den Bezirken.

Nach eigenen Angaben weist etwa das Ordnungsamt in Lichtenberg schlichtweg jeden Antrag auf Heizpilze auf öffentlichen Plätzen ab, obwohl dies per Sondergenehmigung möglich wäre. Eine Begründung wurde nicht mitgeteilt. Nur in Steglitz-Zehlendorf, Marzahn-Hellersdorf, Reinickendorf und in Neukölln bekommen Gastwirte die Erlaubnis, mit Heizpilzen ihren Gästen etwas Wärme aufzutischen. Allerdings: »In Neukölln gab es noch keinen einzigen Antrag, wir haben hier kaum Außengastronomie«, sagte ein Sprecher des Ordnungsamtes.

Wo ein Verbot in Kraft ist, stören sich Wirte und Gäste gleichermaßen daran, berichtet der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, Jürgen Benad.

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