Sprungmarken: Inhalt, Navigation.
Schnellsuche

Erweiterte Suche

Von Sarah Liebigt 01.12.2009 / Berlin / Brandenburg

Wohngeld lässt weiter auf sich warten

Abarbeitung der angehäuften Anträge geht nur langsam voran / Senat weist Verantwortung von sich

»Teilt der Senat die Einschätzung, dass die Bearbeitungszeit für Wohngeldanträge mit bis zu 24 Monaten unzumutbar lang ist?« Antwort: »Ja«. So kurz und knapp lautete die Antwort, mit der der Senat der Bewertung der Wartezeiten in Sachen Wohngeld zustimmte.

Grünen-Abgeordnete Anja Kofbinger fragte nach: »Wann will der Senat endlich handeln?« Wie bereits in vergangenen Antworten verwies der Senat erneut auf die Eigenverantwortlichkeit der Bezirke. »Die Organisationsabläufe und die damit verbundene Personalausstattung der Wohngeldbereiche liegen ausschließlich in der Zuständigkeit und Verantwortung der Bezirke.«

Die Zahl der nicht bearbeiteten Anträge hat sich in den letzten Monaten kaum verändert. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung waren in Reinickendorf Ende Oktober noch 577 Anträge anhängig. In den Bezirken Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg und Neukölln warteten jeweils nach wie vor über 3000 nicht erledigte Wohngeldanträge auf Bearbeitung. Die Zahlen sind nahezu identisch mit denen der letzten Auskunft vom September. Insgesamt waren Ende Oktober rund 25 000 Wohngeldanträge nicht abschließend bearbeitet.

Zur Summe der neu eingereichten Wohngeldanträge befindet die Senatsverwaltung, die Antragszugänge sänken kontinuierlich. Einer der Senatsantwort beigefügten Aufstellung der »monatlichen Antragszugänge« ist jedoch zu entnehmen, dass die Zahl der neuen Anträge seit August wieder ansteigt.

Bis zu einem halben Jahr kann es dauern, ehe ein Antragsteller überhaupt eine Reaktion auf seinen Wohngeldantrag erhält. »Ich habe im Januar Wohngeld beantragt und im Juli erstmals eine Rückmeldung erhalten«, erzählt Daniel Prinz. Die Rückmeldung kam jedoch erst, nachdem er per E-Mail-Formular eine Beschwerde an die betreffende Amtsleiterin geschickt hatte. Bis zum Bescheid dauerte es noch einmal zwei Monate: »Im September bekam ich zwei Bescheide. Einen für den Zeitraum Januar bis Juli, mit negativem Ergebnis, da hier Unterlagen fehlten, sowie einen Bescheid für den Zeitraum ab August mit positivem Inhalt.« Dass die Unterlagen fehlten, habe man ihm jedoch erst im Juli mitgeteilt. Die Senatsverwaltung weist ihrerseits darauf hin, dass die Antragsteller in allen Wohngeldformularen bereits bei der Beantwortung der einzelnen Fragen eine konkrete Aufforderung zur Beifügung entsprechender Nachweise erhalten. Darüber hinaus enthalte das Antragsformular auf den ersten zwei Seiten ausführliche Informationen zum Wohngeldrecht und auch zu den notwendigen Nachweisen. Prinz wohnt im Bezirk Lichtenberg. Dort, ebenso wie in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Neukölln, liegt die Zahl der unbearbeiteten Anträge derzeit bei über 3000.

Zur Erneuerung des Wohngeldgesetzes im Januar 2009 hatte der Senat ebenfalls den so genannten Zuweisungspreis für das »Produkt Wohngeld« um 45 Prozent erhöht. Die Summe von rund 114 Euro bezieht sich auf die vom Bezirk zu erbringende Leistung, die nötig ist, um einen Wohngeldantrag zu bearbeiten. Mit der Erhöhung dieses Betrags wurde versucht, den durch die Gesetzesänderung verursachten Mehraufwand auszugleichen.

Die abschließende Zukunftsprognose des Senats bleibt indes vage: »Der Senat geht davon aus, dass sich in absehbarer Zeit wieder akzeptable Bearbeitungszeiten für Wohngeldanträge in allen bezirklichen Wohngeldstellen ergeben.«


Chronologie des Wohngeldes

  • Mit der Novellierung des Wohngeldgesetzes erhöhte sich das durchschnittliche Wohngeld ab dem 1. Januar 2009 von monatlich 90 auf 142 Euro.
  • Dementsprechend stark stieg die Zahl der Antragszugänge zum Jahresbeginn an: 5511 im November, 10 386 im Dezember 2008, 20 662 im Januar und 15 392 im Februar 2009.
  • Infolge der Reform stieg die Zahl der Wohngeldempfänger bisher von 23 194 im Dezember 2008 auf 28 043 im Juni 2009.
  • Seit Mai 2009 liegt die Zahl der bearbeiteten Anträge wieder über der der neu eingereichten Anträge.
  • Stand der unbearbeiteten Anträge: 25 118 im Oktober, 26 458 im August 2009. Im April hatte diese Zahl mit 29 558 ihren Höhepunkt erreicht. Zum Vergleich: Im Dezember 2007 lag diese Zahl bei 8648, im Dezember 2008 bei 15 382. In den einzelnen Bezirken lag die Zahl nur in zwei Fällen über tausend.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Kommentare zu diesem Artikel

Kommentar schreiben (Login erforderlich)
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

62. Berlinale

Am 9. Februar beginnt die 62. Berlinale. In diesem Jahr steht das Filmfestival in Berlin im Zeichen der Aufbrüche und Umbrüche in der Gesellschaft. Bis zum 19. Februar rund 400 Werke aus aller Welt gezeigt. Im Wettbewerb der Berlinale
konkurrieren acht Filme um den Goldenen und mehrere Silberne Bären.

Alle Dossiers

Facebook
Twitter
Umfrage

Leserpreis 2012

Auszeichnung beim »Fest der Linken«
nd-Sonderbeilagen

Beilagenplan 2012

Die Sonder- veröffentlichungen in der Übersicht
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.

Werbung:

Werbung:

Sprungmarken: Seitenanfang.