»Teilt der Senat die Einschätzung, dass die Bearbeitungszeit für Wohngeldanträge mit bis zu 24 Monaten unzumutbar lang ist?« Antwort: »Ja«. So kurz und knapp lautete die Antwort, mit der der Senat der Bewertung der Wartezeiten in Sachen Wohngeld zustimmte.
Grünen-Abgeordnete Anja Kofbinger fragte nach: »Wann will der Senat endlich handeln?« Wie bereits in vergangenen Antworten verwies der Senat erneut auf die Eigenverantwortlichkeit der Bezirke. »Die Organisationsabläufe und die damit verbundene Personalausstattung der Wohngeldbereiche liegen ausschließlich in der Zuständigkeit und Verantwortung der Bezirke.«
Die Zahl der nicht bearbeiteten Anträge hat sich in den letzten Monaten kaum verändert. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung waren in Reinickendorf Ende Oktober noch 577 Anträge anhängig. In den Bezirken Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg und Neukölln warteten jeweils nach wie vor über 3000 nicht erledigte Wohngeldanträge auf Bearbeitung. Die Zahlen sind nahezu identisch mit denen der letzten Auskunft vom September. Insgesamt waren Ende Oktober rund 25 000 Wohngeldanträge nicht abschließend bearbeitet.
Zur Summe der neu eingereichten Wohngeldanträge befindet die Senatsverwaltung, die Antragszugänge sänken kontinuierlich. Einer der Senatsantwort beigefügten Aufstellung der »monatlichen Antragszugänge« ist jedoch zu entnehmen, dass die Zahl der neuen Anträge seit August wieder ansteigt.
Bis zu einem halben Jahr kann es dauern, ehe ein Antragsteller überhaupt eine Reaktion auf seinen Wohngeldantrag erhält. »Ich habe im Januar Wohngeld beantragt und im Juli erstmals eine Rückmeldung erhalten«, erzählt Daniel Prinz. Die Rückmeldung kam jedoch erst, nachdem er per E-Mail-Formular eine Beschwerde an die betreffende Amtsleiterin geschickt hatte. Bis zum Bescheid dauerte es noch einmal zwei Monate: »Im September bekam ich zwei Bescheide. Einen für den Zeitraum Januar bis Juli, mit negativem Ergebnis, da hier Unterlagen fehlten, sowie einen Bescheid für den Zeitraum ab August mit positivem Inhalt.« Dass die Unterlagen fehlten, habe man ihm jedoch erst im Juli mitgeteilt. Die Senatsverwaltung weist ihrerseits darauf hin, dass die Antragsteller in allen Wohngeldformularen bereits bei der Beantwortung der einzelnen Fragen eine konkrete Aufforderung zur Beifügung entsprechender Nachweise erhalten. Darüber hinaus enthalte das Antragsformular auf den ersten zwei Seiten ausführliche Informationen zum Wohngeldrecht und auch zu den notwendigen Nachweisen. Prinz wohnt im Bezirk Lichtenberg. Dort, ebenso wie in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Neukölln, liegt die Zahl der unbearbeiteten Anträge derzeit bei über 3000.
Zur Erneuerung des Wohngeldgesetzes im Januar 2009 hatte der Senat ebenfalls den so genannten Zuweisungspreis für das »Produkt Wohngeld« um 45 Prozent erhöht. Die Summe von rund 114 Euro bezieht sich auf die vom Bezirk zu erbringende Leistung, die nötig ist, um einen Wohngeldantrag zu bearbeiten. Mit der Erhöhung dieses Betrags wurde versucht, den durch die Gesetzesänderung verursachten Mehraufwand auszugleichen.
Die abschließende Zukunftsprognose des Senats bleibt indes vage: »Der Senat geht davon aus, dass sich in absehbarer Zeit wieder akzeptable Bearbeitungszeiten für Wohngeldanträge in allen bezirklichen Wohngeldstellen ergeben.«
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