Kontra Lohndumping bei Leiharbeit

Senatorin zur Klage gegen Christliche Gewerkschaften vor dem Arbeitsgericht

  • Carola Bluhm
  • Lesedauer: 3 Min.

Der Berliner Senat hat vor dem Arbeitsgericht geklagt. Wir wollen feststellen lassen, ob die so genannten Christlichen Gewerkschaften in der Zeitarbeit tatsächlich Gewerkschaften sind und damit berechtigt, Tarifverträge abzuschließen. Seit Jahren gibt es daran erhebliche Zweifel. Auch die Medien haben über Dumpinglöhne von fünf Euro in der Stunde und miese Arbeitsbedingungen berichtet. Die Konsequenz: Immer mehr Leiharbeiterinnen und -arbeiter müssen selbst bei voller Arbeitszeit zusätzlich zu ihrem Lohn staatliche Leistungen beantragen. Den Sozialversicherungen entgehen darüber hinaus Jahr für Jahr viele Millionen Euro Beiträge. Das wollten wir nicht länger hinnehmen.

Eine Gewerkschaft soll die Interessen der Beschäftigten vertreten, und sie muss diese Interessen gegenüber der Arbeitgeberseite auch durchsetzen wollen und können. Genau das hat die »Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen« – kurz CGZP – aber in der Vergangenheit nicht getan. Sie hat vielmehr einige Flächen- und Hunderte Firmentarifverträge abgeschlossen, mit denen die Beschäftigten schlechter dastanden als zuvor.

Das Arbeitsgericht Berlin hat uns im April dieses Jahres Recht gegeben und der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen. Am kommenden Montag geht die Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht in die zweite Instanz, und ich bin zuversichtlich, dass wir auch dort Recht bekommen. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, hat es Konsequenzen für mindestens 200 000 Leiharbeiter in der gesamten Republik. Denn die Tarifverträge der CGZP wären ungültig. Für die Beschäftigten würden sofort die Arbeitsbedingungen der Einsatzbetriebe gelten. Damit hätten sie insbesondere auch rückwirkend Anspruch auf den gleichen Lohn wie beim entleihenden Betrieb. Das ist das gesetzliche Prinzip in der Leiharbeit: Finden sich keine Gewerkschaften zum Abschluss von Tarifverträgen, gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), wonach die Leiharbeitnehmer »gleichen Lohn für gleiche Arbeit« wie die Stammbelegschaften erhalten.

Von der CGZP wird mir als Arbeitssenatorin übrigens vorgeworfen, ich mischte mich in die Tarifautonomie ein. Das Gegenteil ist richtig: Gerade weil die Tarifautonomie ein so hohes Gut ist, müssen wir dafür Sorge tragen, dass an Tarifverhandlungen nur dazu Berechtigte beteiligt sind. Wer auf der Arbeitnehmerseite nichts für die Beschäftigten erreichen und nur den Arbeitgebern gefällig sein will, kann dieses Recht nicht haben.

Meine Senatsverwaltung ist als oberste Arbeitsbehörde des Landes gesetzlich ausdrücklich dazu befugt, die Tarifunfähigkeit einer Gewerkschaft vor Gericht klären zu lassen. Für mich steht die Politik in der Pflicht, sittenwidrige Löhne und Arbeitsbedingungen zu verhindern. Als Arbeitssenatorin und linke Politikerin sehe ich es als meine Aufgabe an, gegen prekäre Beschäftigung vorzugehen und wo immer möglich für »gute Arbeit« zu sorgen.

Die Autorin ist Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales

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