Sachsens LINKE mit NPD auf selbem Flur

Gerichtsentscheid zu Büros im Landtag

  • Lesedauer: 1 Min.

Leipzig/Dresden (dpa/ND). Die Linksfraktion muss sich ihre Etage im Sächsischen Landtag vorerst mit der rechtsextremen NPD teilen. Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates in Leipzig hat einen Antrag der Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Unterbringung abgelehnt. Die Richter hätten in der Neuverteilung der Büros grundsätzlich keine Verletzung von Fraktionsrechten gesehen, sagte eine Sprecherin am Freitag. Das mit Vertretern aller Fraktionen besetzte Landtagspräsidium hatte nach der Wahl beschlossen, LINKE und NPD zusammen auf einer Etage unterzubringen.

Der Antrag der Linksfraktion, den Umzug der NPD zu verhindern, habe sich von vornherein als unzulässig erwiesen, entschieden die Richter. Die Fraktionen hätten nur grundsätzlich das Recht, Räume im Landtag zugeteilt zu bekommen. Einen Anspruch auf bestimmte Etagen und bestimmte Nachbarn gebe es nicht. Die Linksfraktion will trotzdem an ihrer Klage in der Hauptsache festhalten. Sie fürchtet Gefahren für ihre Besucher, da diese auf der Etage auf NPD-Besucher treffen könnten.

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