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Von Velten Schäfer, Schwerin 17.12.2009 / Inland

Bis zu 100 000 Euro pro Kopf

Opfer der Volkssolidarität gründen Verein

Die Geschädigten zweier insolventer Immobilienfonds mecklenburgischer Volkssolidaritäts-Kreisverbände haben schlechte Aussichten auf Entschädigung.

Es gibt Fälle, die juristische Spezialisten anziehen, und wenn Jochen Resch auftaucht, dann ist das so ein Fall. Seit fast einem Vierteljahrhundert leitet der Anwalt am Berliner Kudamm eine Kanzlei, die sich auf den Schutz von Anlegern spezialisiert hat. Zwei Dutzend Anwälte sind für ihn tätig. Sie verträten nicht nur Klienten, sie lösten Fälle, fast wie im Fernsehen, erklärt die Kanzlei: »Wir stellen eigene Recherchen zur Ermittlung der Fakten an. Wir sind vernetzt mit Wirtschaftsprüfern und Kriminalisten. Das gibt uns regelmäßig einen gehörigen Informationsvorsprung.« In bundesweit dutzenden Fällen ist die Kanzlei aktiv, es geht um unseriöse Verkaufsmethoden, falsche Renditeversprechen – und immer wieder um riskante Konstrukte, die als sichere Altersanlage verkauft wurden.

Auf guten Namen vertraut

Die Fälle tragen Namen wie »ArgoVent«, »Fondax« oder »VermögensGarant« – und bald wohl auch »Volkssolidarität«. Resch persönlich war als juristischer Ratgeber zu der Versammlung angereist, auf der sich am Dienstag nach der Insolvenz zweier Immobilienfonds der VS-Verbände Bad Doberan und Mecklenburg-Mitte 80 von insgesamt etwa 1400 Gläubigern versammelten. Die oft betagten und zuweilen selbst aktiven Investoren hatten im Vertrauen auf den guten Namen und in Erwartung einer fairen Verzinsung sowie eines Anrechts auf einen Platz im betreuten Wohnen in Objekte wie ein Seniorenhotel oder ein Schullandheim investiert – zwischen wenigen tausend bis zu 100 000 Euro pro Kopf, insgesamt etwa sieben Millionen. Die Immobilien warfen aber bei Weitem nicht die erhofften Gewinne ab, die Fonds trudelten und waren im Sommer pleite.

Verband darf nicht helfen

Resch empfahl den Gläubigern am Dienstag, sich in einem Verein zusammenzuschließen, was nach Presseberichten auf große Resonanz stieß. Nun sucht der Anleger-Experte nach aussichtsreichen Klienten: Solchen, bei denen sich gerichtsfest nachweisen lässt, dass den Käufern nicht oder unzureichend erklärt wurde, was sie da erwerben: Unternehmensanteile mit dem vollen Risiko eines Totalverlustes. Strafrechtlich ermittelt auch die Rostocker Staatsanwaltschaft gegen die früheren Geschäftsführer, wegen Anlagebetrugs und Insolvenzverschleppung. Sie hatten offenbar noch Anteile verkauft, als die Fonds bereits in Richtung Pleite taumelten.

Dass Landes- oder Bundesverband der Volkssolidarität Entschädigung leisten könnten, ist wegen der föderalen Struktur, die sich die VS nach der Wende gab, fast ausgeschlossen. Bundesgeschäftsführer Dr. Bernd Niederland hat jüngst bekräftigt: Der Bundesverband habe »nicht das Recht, in die wirtschaftliche Geschäftstätigkeit seiner rechtsfähigen Gliederungen bzw. deren Tochtergesellschaften einzugreifen«. Dem Bundesverband sei aufgrund seiner Gemeinnützigkeit zudem »nicht erlaubt, die Immobilienfonds bzw. die geschädigten Anlieger finanziell zu unterstützen.«

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