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Von Martin Kröger 29.12.2009 / Berlin / Brandenburg

So viele Klagen gegen Hartz IV wie nie

Allein 2009 rund 26 500 Widersprüche von ALG-II-Empfängern vor Sozialgericht

Der Sprecher des Sozialgerichts Berlin vor Klage-Aktenstapeln
Der Sprecher des Sozialgerichts Berlin vor Klage-Aktenstapeln

Yan Witte sucht einen Anwalt. Drei Monate lang, so hat ihm sein Jobcenter vor kurzem mitgeteilt, sollen dem 35-jährigen ALG-II-Empfänger 30 Prozent des Regelsatzes gestrichen werden. Witte überlegt, vor dem Sozialgericht Klage gegen den seiner Meinung nach unrechtmäßigen Bescheid zu erheben. Solche Widersprüche gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide zählen neben Beanstandungen der Kosten der Unterkunft durch die Jobcenter, gegen die sich ALG-II-Empfänger juristisch wehren, zu den häufigsten Klageursachen vor dem Berliner Sozialgericht.

Denn auch fünf Jahre nach der Einführung des Hartz-Gesetzespakets hat die Klageflut kein Ende. Im Gegenteil: Gingen 2005 im ersten Hartz-IV-Jahr knapp 7000 Klagen ein, werden es in diesem Jahr in Berlin 26 500 sein, erklärte der Gerichtssprecher Marcus Howe gestern gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Und: »Der Ausnahmezustand ist die Regel geworden.« Durch Unklarheiten im Gesetz legen Gerichte und Jobcenter Bescheide unterschiedlich aus. Die Folge: Fast jeder zweite Kläger habe zumindest zum Teil Recht bekommen, rechnet Howe vor.

Dass die sich türmenden Klagen nur »die Spitze des Eisbergs« sind, meint der Kreuzberger Anwalt Andreas Staak. Der Fachanwalt für Sozialrecht berät viele Klienten gegenüber dem Jobcenter Neukölln. Staak sagt, dass der eigentliche Beratungsbedarf noch viel größer sei.

Der rot-rote Senat hat unterdessen einige Bemühungen eingeleitet, um die widrige Situation zu verbessern. Unter anderem wurde eine bundesweite Arbeitsgruppe zur Effizienzsteigerung der Sozialgerichte eingerichtet, die Empfehlungen erarbeitet hat. Überdies wurden immer mehr Richter für das Sozialgericht angestellt – inzwischen sind es 120. Im neuen Haushalt sind 20 weitere eingeplant.

Dennoch glaubt Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) nicht, dass sich die Lage für die Betroffenen ohne eine Änderung der Hartz-Gesetze verbessern wird. »Die gesetzlichen Regelungen im SGB II müssen klar und präzise formuliert sein, damit sie besser anwendbar sind«, bekräftigt von der Aue gegenüber ND. Nicht wenige befürchten unterdessen, dass es 2010 mit dem Aufsplitten der Jobcenter zu noch mehr Klagen gegen falsche Bescheide kommen könnte.

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24.05.2012 | Katja Eichholz, David König und Olaf Präger

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