Bernd Mesovic ist Referent der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl.
Foto: Pro Asyl
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ND: Worum ging es konkret in der Verhandlung vor dem Hannoveraner Gericht?
Mesovic: In dem Fall ging es um einen 16-jährigen Kurden aus der Türkei, der nach Deutschland geflohen war, wo bereits sein Vater lebte. Als er hier ankam, wurde festgestellt, dass seine Fingerabdrücke bereits in Slowenien in die Eurodac-Datei gekommen waren. Beantragt wurde daher, dass der Jugendliche nach Slowenien zurückgeführt und sein Asylverfahren dort durchgeführt wird. Auf dem Bescheid dazu saß das Bundesamt seit dem 22. Oktober 2009, der Anwalt des Betroffenen erhielt ihn aber erst am 30. November.
Was hat das Gericht entschieden?
Die Richter kritisieren in ihrem Urteil, dass das Bundesamt mit seiner Praxis gegen das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verstößt, der in Artikel 19, Absatz 4 des Grundgesetzes geregelt ist. Dieses Grundrecht beinhaltet aus Sicht der Richter eben nicht nur die formale Möglichkeit, Gerichte anzurufen, sondern auch den Anspruch, tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle zu erlangen.
Nur wenn eine frühzeitige Zustellung des Bescheides aufgrund einer kurzfristig anberaumten Rückführung tatsächlich nicht möglich sei, dürfe der Bescheid am Tag der Abschiebung übergeben werden. Im konkreten Fall hielt die Kammer eine Frist von drei Werktagen für das Minimum, das dem Betroffenen gewährleisten soll, sein Recht in Anspruch nehmen zu können.
Nun ist dies die Entscheidung eines Gerichts – wie wirkmächtig kann sie sein?
Sicher handelt es sich um eine Einzelentscheidung. Ich finde es aber sehr ermutigend, dass das Gericht in sehr klarer Argumentation den Wert des grundgesetzlichen Rechtsschutzes so stark betont hat. Denkbar wäre, dass weitere Gerichte nachziehen. Auch bei der Frage, ob Überstellungen nach Griechenland ausgesetzt werden dürfen, sind zunächst einige Gerichte mit mutigen Entscheidungen vorangegangen. Und viele sind inzwischen gefolgt. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in acht Einzelfällen Abschiebungen dorthin gestoppt. Jetzt muss es grundsätzlich entscheiden. Im Kern geht es auch hier um das hohe Gut des effektiven Rechtsschutzes.
Sie fordern das Bundesamt zu Konsequenzen aus dem Urteil auf. Wie sollen die aussehen?
Die flächendeckende Praxis der Blockade des Rechtswegs muss beendet werden. Allerdings ist dies bisher die Politik des Bundesinnenministeriums. Wenn aber ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Frühjahr den Rechtsschutz für Flüchtlinge stärkt, dann wird sich die Bundesregierung dazu verhalten müssen. Es stünde ihr gut an, sich bis dahin nicht nur zurückzulehnen – schließlich sind die Überstellungen nach Griechenland mit ernsthaften Problemen für die Betroffenen verbunden.
Die Missstände in der deutschen Asylpolitik sind kein Geheimnis. Die Bundesregierung hat das bislang nicht von ihrem Handlungsbedarf überzeugt ...
Man ist offensichtlich trotz der wiederholten Eilentscheidungen des Verfassungsgerichts nicht einmal bereit, von weiteren Überstellungsversuchen nach Griechenland abzusehen. Das ist eigentlich ein Unding und zeugt von Respektlosigkeit. Die Bundesregierung will um jeden Preis das Prinzip von Dublin II weiter durchsetzen. Die umstrittene Dublin-II-Verordnung der EU regelt seit 2003, welcher Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sein soll. Die Länder, in die dabei zurück abgeschoben wird, sind aber gerade jene, die mit den überproportionalen Zahlen der bei ihnen ankommenden Flüchtlinge ohnehin überfordert sind. Deutschland, mit einer bequemen Lage in der Mitte Europas, stiehlt sich aus der Verantwortung.
Fragen: Ina Beyer
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