Erfurt (dpa/ND). In Thüringen explodieren die Kosten für die gerichtlich angeordnete Betreuung hilfsbedürftiger Menschen. In diesem Jahr werde mit Ausgaben von rund 21 Millionen Euro für die Vergütung von Betreuern gerechnet, teilte das Justizministerium auf Anfrage mit. Im vergangenen Jahr beliefen sich die vom Land zu tragenden Kosten auf knapp 20 Millionen Euro. Auf Betreuung bei der Bewältigung ihres Alltags sind derzeit fast 38 000 volljährige Thüringer angewiesen.
Die Gerichte ordnen eine Betreuung Erwachsener an, wenn diese wegen Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. Binnen 15 Jahren hat sich die Zahl der Betreuungsverfahren an den Thüringer Vormundschaftsgerichten fast verdreifacht.
Eine Ursache für den Anstieg von Verfahren und Kosten sieht das Ministerium in der Bevölkerungsentwicklung. Vor allem würden alte und allein lebende Menschen betreut. Aber auch jungen Leuten mit psychischen oder Suchterkrankungen würden häufiger Betreuer an die Seite gestellt.
Betreute kämen oftmals mit der Bürokratie in vielen Lebensbereichen, vor allem bei Sozialleistungen, nicht mehr allein zurecht. 2008 wurden knapp 7100 Betreuer neu eingesetzt. In rund 4500 Fällen betraf dies Familienangehörige der Hilfsbedürftigen. Rechtsanwälte und gewerbliche Betreuer kamen in etwa 1900 Fällen zum Einsatz. Etwa 400 Mal übernahmen Vereine die Betreuung. Sie kann für den kompletten Alltag, aber auch nur für einzelne Bereiche wie Vermögensverwaltung oder Gesundheitssorge angeordnet werden. Zum Teil berufen die Gerichte für einen Hilfsbedürftigen mehrere Betreuer.
Der Thüringer Rechnungshof hatte die Kostenexplosion bei der Betreuung kürzlich in seinem Jahresbericht kritisiert und dafür den hohen Anteil hauptberuflicher Betreuer verantwortlich gemacht. Laut Rechnungshof hatten diese allein 2006 etwa 40 Prozent der Betreuungsfälle übernommen und dafür rund 15,5 Millionen Euro aus der Landeskasse erhalten.
Re: Man kann wohl nur einseitige Berichterstattung erwarten,
Gott verbiete das jemand seinen Besitz auch mal selbst benutzen moechte!
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