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Von Matthias Monroy 02.01.2010 / Inland

Europol – Sammelwut ohne Kontrolle

Seit Jahresbeginn haben die Aufgaben der Polizeibehörde erneut zugenommen

Verbrechensbekämpfung sollte angeblich ihre Mission werden – der europäischen Polizeibehörde Europol. Inzwischen wächst sie sich zu einer gigantischen Superspeicherbehörde aus – im Auftrag der EU.
Grenzschutzagentur Frontex hilft Europol bei der Bekämpfung
Grenzschutzagentur Frontex hilft Europol bei der Bekämpfung von »illegaler Migration« an EU-Außengrenzen.

Seit Jahresbeginn ist die »Polizeibehörde« Europol »Polizeiagentur«, sie wird zukünftig durch den Gesamthaushalt der Europäischen Union finanziert. Nachdem das bislang gültige Europol-Übereinkommen durch einen Ratsbeschluss ersetzt wurde, ist die Behörde für die Bekämpfung »sämtlicher Formen von schwerer internationaler Kriminalität und Terrorismus« zuständig. Der Apparat freut sich auf eine Zukunft als »weltweit herausragendes Zentrum der Weltklasse«.

Europol wurde auf Initiative Deutschlands 1992 mit Sitz in Den Haag gegründet. Als offizielles Gründungsjahr in der heutigen Form gilt 1999, nachdem sich die Aufgabengebiete erheblich erweitert hatten. Hinzu kamen zahlreiche neue Arbeitsfelder, darunter die Bekämpfung des Terrorismus, illegaler Migration und von Menschenhandel. Europol schließt Abkommen mit »Drittstaaten« und supranationalen Organisationen, darunter USA, Marokko, Kolumbien, Russland oder die Türkei. Die europäische Grenzschutzagentur Frontex hilft bei der Erstellung von Risikoanalysen. Seit 2006 gibt die Behörde jährliche »Trend-Reports« zu organisierter Kriminalität und Terrorismus heraus. Zunehmend rücken militante linke Aktionen in Österreich, Griechenland, Italien und Spanien ins Fadenkreuz.

Die 2002 eingerichtete europäische Justizbehörde Eurojust, ebenfalls mit Sitz in Den Haag, ist das justizielle Pendant Europols zur Förderung des Informationsaustauschs unter nationalen Justiz- und Polizeibehörden. Auch der Kompetenzbereich von Eurojust erweitert sich ab 2010 beträchtlich.

Zentraler Bestandteil von Europol sind umfangreiche Datenbanken, die teilweise automatisiert aus den EU-Mitgliedsstaaten gespeist werden. Zwar gibt es grundsätzlich ein Auskunftsrecht über gespeicherte Daten, die anliefernden Behörden der Mitgliedsstaaten können allerdings Einspruch gegen die Auskunft einlegen. Unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft 2007 waren bereits Änderungsprotokolle zum vereinfachten Datentausch verabschiedet und von Innenminister Wolfgang Schäuble feierlich überreicht worden. Deutschland gilt als größter Beitragszahler und finanziert ein Fünftel des sich auf ca. 65 Millionen Euro belaufenden Haushalts. Seitdem neben dem Bundeskriminalamt auch die Landeskriminalämter an das Informationssystem angeschlossen wurden, verbucht Deutschland laut Bundesinnenministerium »die meisten Zulieferungen und Abfragen«. Mit der Änderung des deutschen Europol-Gesetzes erhalten die Bundespolizei und der Zollfahndungsdienst Zugriff auf Europols Datenbanken.

Nach wie vor ist unklar, wie der im Lissabon-Vertrag niedergelegte Grundsatz der »Offenheit« durch Europol umgesetzt werden soll und damit die Behörde durch das Parlament kontrollierbar wird. Anfang Dezember verabschiedeten die europäischen Innenminister trotz ablehnenden Votums des Europäischen Parlaments neue Bestimmungen zum Datentausch. Demnach darf Europol neben Daten Verurteilter und Verdächtiger auch Informationen zu Kontakt- und Begleitpersonen archivieren, darunter »rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit«. Das Europäische Parlament hatte kürzlich eine Überarbeitung der Verordnung zur Informationsfreiheit gefordert, um Europol und Eurojust besser kontrollieren zu können und Einsicht in internationale Abkommen zu bekommen.

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