Unterhalt kann auch bei Krankheit zeitlich befristet werden

Urteil

Nach einer Scheidung kann der Unterhalt für die Ex-Frau auch dann zeitlich befristet werden, wenn sie krank ist. Das geht aus einem Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hervor.

Nach Auffassung der Richter ist die »fortwirkende eheliche Solidarität« grundsätzlich zeitlich begrenzt. Auch bei Krankheit bestehe in der Regel keine dauerhafte Unter...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.