Nein, es war keine gute Idee der Dresdner Staatsanwaltschaft, die sächsische Landesgeschäftsstelle der LINKEN und den Antifa-Laden »Red Stuff« durchsuchen und Tausende Plakate und Flyer beschlagnahmen zu lassen. Wütende Proteste in vielen Städten und große Medienschelte waren das Ergebnis. Die eifrigen Ermittler stehen nun unter Erklärungsdruck. Die Einschätzung, dass es sich bei einem Anti-Nazi-Plakat, auf dem »gemeinsam blockieren« zu lesen ist, um einen Aufruf zu einer Straftat handelt, kann sich auf den ersten Blick schon dem gesunden Menschenverstand entziehen. Aber auch die Justiz – und die muss es ja wissen – hat in den letzten Jahren Blockierer freigesprochen, Verfahren eingestellt und auch grundsätzlich zugunsten von Blockaden und zivilem Ungehorsam geurteilt.
Sicherlich: Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, das zu schützen ist. Trotzdem ist und bleibt es unerträglich, wenn Nazis zu Tausenden marschieren und ihren geschichtsverfälschenden und völkischen Quatsch in die Welt posaunen können. Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen, soviel ist klar. Das Blockieren von Naziaufmärschen sollte darum das Recht jedes Bürgers und jeder Bürgerin sein und nicht schon der Versuch als Straftat gewertet werden.
Und wäre diese Sache nicht herzlich wenig lustig, könnten die Organisatoren der Blockadeaktion auch den Staatsanwälten auf die Schulter klopfen und ihnen Dank aussprechen. Denn wer bislang noch nicht mitbekommen hat, dass die Nazis in Dresden in diesem Jahr blockiert werden sollen, weiß es spätestens seit den Durchsuchungen.
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