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Von Uwe Kalbe 03.02.2010 / Kommentar
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Hang zu einfacher Lösung

Es handelt sich offenbar um eine Wahl zwischen Pest und Cholera. Rechtlich gesehen. Der Kauf von Diebesgut und damit die verschämte Legitimierung des Diebstahls einerseits, der Verzicht auf Strafverfolgung gegenüber Steuerbetrügern andererseits. Weil die Pest dem Staat noch Geld beschert, steht die Wahl für viele fest: Wir nehmen die Pest.

Wer sollte frohen Mutes für Cholera plädieren? In diesem Fall jeder, für den der bürgerliche Rechtsstaat mehr ist als eine ideologische Floskel zur Diffamierung anderer Staatsversuche. Sein ohnehin ramponierter Ruf leidet nämlich umso mehr, je öfter Rechtsprinzipien mit Ausnahmen relativiert werden. Für die Cholera – entgangene Steuereinnahmen – müsste man sich im übrigen gar nicht entscheiden, denn sie ist schon da: Der Verzicht auf die CD mit den geklauten Bankdaten schafft kein neues Unrecht und sanktioniert auch keines. Ihr Kauf aber macht den Staat zum Akteur in einem krummen Geschäft.

Damit der Staat an die ihm zustehenden Steuergelder herankommt, ist ihm ein ganzes Arsenal an (rechts)staatlichen Möglichkeiten gegeben. Dazu gehören übrigens auch Verträge mit der Schweiz, wo die Versteuerung von Zinseinnahmen nicht verlangt wird. Wer sein Vermögen dort anlegt, folgt dem Grundsatz, dem der Bürger folgt, wenn er seine Reise nur dort bucht, wo er noch eine Kaffeemaschine obendrauf gepackt bekommt. Und dem der Staat folgt, wenn er in Erwartung eines Gewinns geklaute CDs kauft – mit 2,5 Millionen Euro Steuergeld. Der Grundsatz heißt: Viel Gewinn für wenig Einsatz, oder auch »Geiz ist geil«.

Geht es nicht um öffentliches Wohl, dem mit mehr Geld besser gedient wäre? Darauf kann man mit einem entschlossenen »Na ja« antworten. Wieviel Geld es am Ende auch wird: Die Bankenkrise hat gezeigt, wie wenig aussagefähig die Höhe der Summen ist, mit denen Haushälter jonglieren. Mehr als ums Geld geht es hier um Staatsverständnis. Und siehe da: Auch wenn es sicher »geborene« Sympathien gibt – in der FDP für den Nummernkontobesitzer, in der LINKEN für den staatlichen Zugriff: Überall finden sich Befürworter des Schäuble-Deals, der einfachen, letztlich der autoritären Lösung. Aber auch Gegner. Ein Konto in der Schweiz ist noch kein Delikt. Staatlicher Handel mit Daten aber, darunter womöglich auch unbescholtene Kontoinhaber, ist eines. Mitleid mit Steuerbetrügern ist unangebracht, aber es bleibt dabei: Der Zweck heiligt nicht alle Mittel.

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