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Von Wilfriede Otto 06.02.2010 / Geschichte

Eine Vergangenheit, die nie vergeht?

Vor 60 Jahren wurde die Gründung des Ministeriums für Staatssicherheit beschlossen

Am Mittwoch dem 8. Februar 1950 tagten die mehr als 300 Abgeordneten der Provisorischen Volkskammer der DDR, um ein Gesetz aus der Taufe zu heben, dessen Folgen bis heute die Geister scheiden. Der Wortlaut des Gesetzes: »Die bisher dem Ministerium des Innern unterstellte Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft wird zu einem selbständigen Ministerium für Staatssicherheit umgebildet. Das Gesetz vom 7. Oktober 1949 über die Provisorische Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (GBL. S.2) wird entsprechend geändert.«

Ohne Diskussion

Wer in jenen Tagen den »Tagesspiegel«, »Kurier« oder eine andere Zeitung aus Westberlin gelesen hatte, war vorbereitet. Der »berühmte Donnerstag im Ministerrat« der DDR am 26. Januar 1950 sorgte schon am Folgetag für Schlagzeilen. Über einen »guten Draht« wisse man, dass ein Ministerium für staatliche Sicherheit gebildet werden soll. So kam der 8. Februar nicht völlig überraschend.

Der im Gesetz erwähnte Bezug auf den 7. Oktober war normal, da 1949 nur 14 Ministerien vorgesehen waren und jetzt ein 15. hinzukam. Signifikant aber ist der Vorgang an sich: Auf »Vorschlag« des Präsidenten der Provisorischen Volkskammer, dessen Vize Hermann Matern war, ließen sich die Abgeordneten darauf ein, auf eine Diskussion zu verzichten. Tags darauf meldete das »Neue Deutschland«, das Gesetz sei unter großem Beifall des Hauses einstimmig verabschiedet worden.

Doch noch waren nicht alle Hürden genommen. Die Abgeordneten der damals noch existierenden Provisorischen Länderkammer verfügten über ein verfassungsrechtliches Zustimmungs- und Einspruchsrecht. Auf ihrer Tagung am 10. Februar wurde ihnen dieselbe Prozedur wie in der Volkskammer vorgeschlagen – keine Diskussion. Mehr noch. Die bereits im Geheimen vorbereiteten und weiter auszubauenden Verwaltungen des neuen Ministeriums sollten nicht den Landesregierungen unterstehen, sondern eine eigene Struktur bilden und nur den Weisungen ihres Ministeriums verpflichtet sein. Auch hier meldete die Länderkammer keinen Einspruch an. Somit konnte das Gesetz passieren, ausgefertigt und am 18. Februar in Kraft gesetzt werden. Was verharmlosend als Umorganisation des Apparats bezeichnet wurde, brachte im Rahmen der gesamtstaatlichen Organisation eine selbstständige territoriale Struktur bis in die Kreise hervor, die 1952 mit der Abschaffung der Länder und Bildung von Bezirken sowie einer größeren Anzahl Kreisen geradezu explodierte.

Es wäre historische Amnesie, würde man der DDR ebenso wie der Bundesrepublik Deutschland das Recht auf einen eigenen Dienst absprechen. Die Friedenswirtschaft gegen feindliche Agenturen, Saboteure und Spione zu schützen, wie der DDR-Innenminister das Gesetz gegen Sabotageakte begründete, war legitim. Als erster Minister für Staatssicherheit wurde am 24. Februar Wilhelm Zaisser, KPD-Mitglied seit 1919, Antifaschist und Spanienkämpfer, vereidigt. All jene, die das MfS der DDR in die verbrecherische Kontinuität der Gestapo zu rücken versuchen und in dessen Reihen gar hochrangige Nazis mit blutiger Weste vermuten, betreiben ein allzu durchsichtiges ideologisches Geschäft und sind von der seriösen Forschung mehrfach widerlegt worden. Zudem verschweigen jene gern die »Splitter im eigenen Auge«. Im Westen Deutschlands gab es nicht nur die Organisation Gehlen, sondern auch einen Nachrichtendienst in Nordrhein-Westfalen sowie den Friedrich-Wilhelm-Heinz-Dienst speziell für Bundeskanzler Konrad Adenauer. Und dort waren belastete Nazis aktiv.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Bildung des MfS zog die DDR mit ost- und südosteuropäischen Ländern gleich. Deren Sicherheitsdienste waren mit sowjetischer Hilfe schon in den 40er Jahren gegründet worden, allerdings nicht als Ministerien. Aufgebaut wurde das MfS nach dem Grundmodell des Ministeriums für Staatssicherheit der UdSSR (MGB) beziehungsweise (ab 1954) des Komitees für Staatssicherheit (KGB). Unmittelbar angeleitet und betreut von sowjetischen »Instrukteuren«, die sich später »Berater« nannten, wuchs die personelle Stärke des MfS von etwa 1100 Mitarbeitern im Februar 1950 auf 90 000 Mann 1989. In Relation zur Bevölkerungszahl gesetzt, hatte das MfS damit mehr Angestellte als der KGB. Dem Vorbild des »Großen Bruders« entsprach nicht nur die Struktur des Ministeriums, sondern auch die Konzentrierung aller Dienste unter einem Dach. Dazu gehörten ein konspirativ abgeschirmter politischer Polizeiapparat, ein innerer Sicherheitsdienst und ein extern operierender Nachrichtendienst (ab 1953). Das MfS verfügte über eigene Exekutivbefugnisse (Ermittlungen, Festnahmen, U-Haftanstalten), ihm oblag die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs (Pass- und Zollkontrolle) und ihm unterstand ein Wachregiment. Angehende Leiter besuchten Sonderlehrgänge in der UdSSR. Manche Mitarbeiter der 50er Jahre erinnern sich, dass die »Freunde Tag und Nacht operativ halfen«.

Die getreue Übernahme geheimdienstlicher Praktiken aus der Stalinschen Sowjetunion zeitigte in den 50er Jahren fatale Folgen, von willkürlichen, rechtswidrigen Entführungen bis hin zu brutalen Verhören, von denen auch die eigenen Genossen betroffen waren, so die verdienten Kommunisten Leo Bauer, Bernhard Steinberger, Alfred Drögemüller und Paul Merker sowie die westdeutschen KPD-Funktionäre Kurt Müller und Fritz Sperling, die plötzlich als »Abweichler« kriminalisiert wurden. Kritische Studenten und andere sich nicht anpassende Jugendliche wurden an sowjetische Organe ausgeliefert und in die UdSSR deportiert, wo drastische Urteile ausgesprochen wurden. Auch langjährige U-Haft in MfS-Gefängnissen war damals keine Seltenheit. Das alles waren Verbrechen, die nicht zu rechtfertigen sind.

Schild und Schwert

Unter neuen KGB-Residenten kam es in den 60er Jahren zu einer Abkehr von bestimmten Praktiken. Es begann eine engere Zusammenarbeit mit »Operateuren«, für die das MfS nunmehr auch interessanter wurde. »Wir sind das Schwert der Partei. Wir stehen an vorderster Stelle im Klassenkampf. Alles, was wir tun, tun wir für die Partei.« Mit diesem Bekenntnis hatte Zaisser im Juli 1953 vorgegeben, was über die Jahre als Selbstverständnis der Mitarbeiter des MfS galt. Die Formel vom »Schild und Schwert der Partei« entsprach dem tatsächlichen Platz des MfS als eines der konstitutiven Elemente für die Sicherung der Herrschaft der SED.

Ideologisch begründete Observationen und »Zugriffe« gehörten zum Auftrag. Bereits im Sommer und Herbst 1950 waren Funktionäre der Blockparteien wegen ihrer Ablehnung der Einheitslisten nach dem neuen Wahlgesetz ins Visier des MfS geraten. Andere wurden verdächtigt, mit dem Ostbüro der SPD oder der »Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit« (KgU) zusammenzuarbeiten; es genügte eine »Kontaktschuld«. Natürlich richteten sich Festnahmen und Ermittlungen auch gegen wirkliche Spione und Saboteure. Die KgU wirkte von Westberlin aus massiv in die DDR hinein, war nicht zimperlich und hatte z. B. einen Anschlag auf eine Brücke bei Erkner geplant. Der Anteil von Verfahren gegen Spione oder Saboteure blieb jedoch gering. 1980 gab es 18 derartige Fälle, weit weniger als bei anderen Straftaten wie dem Versuch des ungesetzlichen Verlassens der DDR (902), der Nachrichtenübermittlung (218), der öffentlichen Herabwürdigung (154) oder anderer strafrechtlich relevanter Taten gegen die öffentliche Ordnung (100).

Die Formel vom »Schild und Schwert der Partei« überdehnte die Verantwortung, weitete sie auf alle Parteimitglieder aus, was nicht der Wirklichkeit entsprach. Ebensowenig wie die Herrschaft der SED Herrschaft der gesamten Partei meint. Das Politbüro entschied selbstherrlich, selbst das Zentralkomitee war nur Kulisse zum Abnicken. Während es jedoch in den ersten Jahren des MfS sogar schwer fiel, SED-Mitglieder für die Arbeit in und mit dem Ministerium zu gewinnen, so war es in den späteren Jahren eine geschlossene Gesellschaft von SED-Mitgliedern.

Vier Prozent

Eine parlamentarische Kontrolle des MfS gab es weder unter Walter Ulbricht noch unter Erich Honecker. Die Staatssicherheit etablierte sich zu einer Behörde eigener Verantwortung, wie der CDU-Vorsitzende und stellvertretende Ministerpräsident Otto Nuschke schon 1952 ahnte. Das zweite und letzte geheime Statut des MfS von 1969 kannte 17 Paragrafen. Es charakterisierte die Staatssicherheit als »Sicherheits- und Rechtspflegeorgan«. Kein anderes staatliches Organ konnte so tief in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens eindringen wie das MfS. Dazu bedurfte es vieler Inoffizieller Mitarbeiter. Nach einer Hochrechnung gab es 1978 etwa 81 000 IMs mit SED-Buch; umgerechnet auf die rund 2,1 Millionen Mitglieder und Kandidaten der SED waren das also ca. vier Prozent der Genossen. Für 1988 sind insgesamt 173 081 IMs geführt worden, davon waren etwa 50 Prozent SED-Mitglieder. Begonnen hatte man 1950 mit 10 000 Inoffiziellen Mitarbeitern. Diese Hypertrophie rächte sich, wandte sich gegen den Staat und dessen Sicherheitsdienst selbst, wie sich im Herbst 1989 zeigte.

Ein ehemaliger Mitarbeiter der HVA, Wolfgang Hartmann, bemerkte rückblickend: »Wenn wir selbstkritisch sind und uns ehrlich machen wollen, ist zuzugeben, dass wir doch einen ganz anderen Ansatz hatten! Dem haben wir nicht mehr entsprochen. Wegen dieses anderen, wegen des sozialistischen Anspruchs dürfen wir uns nicht darauf berufen: ›Aber so machen's alle.‹ Wir dürfen uns nur berufen auf das, was wir machen wollten, welche Ideale wir verwirklichen wollten und sollten. Die Differenz müssen wir namhaft machen und ihre allgemeinen wie auch individuellen Ursachen benennen.«

Die Berliner Historikerin Dr. Wilfriede Otto hat mehrere Publikationen zum Thema verfasst, darunter eine Mielke-Biografie.

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