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Von Ralf Klingsieck, Paris 09.02.2010 / Wirtschaft

Kündigungsschutz kippt

Frankreich: Rechtsregierung will um jeden Preis Personal abbauen

Mit der Unkündbarkeit von Beamten könnte es in Frankreich bald vorbei sein. Bei »Umstrukturierung« und »Neuorientierung« können Staatsdiener demnächst ihren Beamtenstatus verlieren – Nicolas Sarkozys Regierung hat das passende Dekret bereits vorbereitet.
Europäische Beamte streiken in Brüssel für mehr G
Europäische Beamte streiken in Brüssel für mehr Geld.

Beamte verdienen zwar deutlich weniger als ihre Kollegen in der privaten Wirtschaft, aber dafür sind sie unkündbar und haben zeitlebens einen sicheren Arbeitsplatz. Diese allgemein verbreitete Überzeugung könnte in Frankreich schon bald überholt sein: Auf der Grundlage des im August 2009 verabschiedeten und wegen der Ferienzeit seinerzeit wenig beachteten Gesetzes über »Mobilität im öffentlichen Dienst« hat die Rechtsregierung von Präsident Sarkozy jetzt ein Ausführungsdekret vorbereitet, das den Kündigungsschutz aushebelt und de facto abschafft.

»Bisher durfte ein Beamter nur wegen eindeutig erwiesener fachlicher Unfähigkeit oder wegen grober Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften entlassen werden«, so Vincent Blouet vom Gewerkschaftsverband CGT, »doch dieses Dekret öffnet der Willkür Tür und Tor.« Es sieht vor, dass jedem Beamten, dessen bisheriger Arbeitsplatz aufgrund einer »Umstrukturierung« oder »Neuorientierung« des betreffenden öffentlichen Dienstes wegfällt, drei alternative Arbeitsplätze angeboten werden. Schlägt er sie aus, wird er »von Amts wegen freigestellt«. Das bedeutet, dass er zwar vorläufig seinen Beamtenstatus behält, aber weder Arbeit noch Einkommen hat und auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder eine Abfindung. Zwar kann er später in den öffentlichen Dienst zurückkehren, doch auch dann werden ihm wieder drei Arbeitsplätze angeboten. Nimmt er keinen davon an, verliert er definitiv seinen Beamtenstatus.

»Damit sind diese Ex-Beamten schlechter gestellt als ihre Kollegen in der privaten Wirtschaft, wo – im Gegensatz zum öffentlichen Dienst – das Arbeitsrecht gilt und wo es bei Umstrukturierungen und entsprechenden Entlassungen Sozialpläne mit Abfindungen gibt«, stellt Elisabeth David von der Gewerkschaft UNSA fest. Zwar muss auch weiterhin jede Entlassung eines Beamten durch eine paritätisch aus Vertretern der Behörde und der Gewerkschaften besetzte Kommission bestätigt werden, doch hinsichtlich der »Neuorientierung« der Beamten haben die Gewerkschaften kein Mitspracherecht. Sie befürchten, dass die Verwaltung den in Frage kommenden Beamten bewusst Arbeitsplätze anbieten wird, die nicht ihren Kompetenzen und Erfahrungen entsprechen oder die so weit von ihrem Wohnort entfernt sind, dass die Betroffenen nicht anders können, als sie abzulehnen. »Es gibt im Gesetz und im Dekret keinerlei Garantien hinsichtlich der Qualifikation oder der Zumutbarkeit«, betont Arlette Lemaire von der Gewerkschaft FSU. Man habe es bewusst vage formuliert. So könne jeder Chef willkürlich entscheiden, was »Umorientierung des Dienstes« bedeute. »Es ist nicht einmal ausgeschlossen, dass überzählige Lehrer in den Polizeidienst oder ins Finanzamt abgeschoben werden.«

Der Vorsitzende der Gewerkschaft FSU, Gérard Aschieri, bezeichnet das Dekret als »neoliberalen Werkzeugkasten zum Zerlegen des öffentlichen Dienstes«. Tatsächlich will die Regierung mit den Entlassungen durch die Hintertür ganz offensichtlich dem von Sarkozy schon im Präsidentschaftswahlkampf 2007 verkündeten Ziel näher kommen, die Zahl der Beamten drastisch zu senken, den öffentlichen Dienst zu »verschlanken« und damit die Staatsausgaben zu senken. Schon jetzt wird nur noch jeder zweite Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst, der durch Pensionierung frei wird, wieder neu besetzt – mit den entsprechenden Konsequenzen für die Leistungen der entsprechenden Behörden und Institutionen.

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