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Hartz-IV-Leistungen sind verfassungswidrig

Ergänzende Leistungen und Neuberechnung bis zum Jahresende

Karlsruhe (AFP) - Die Hartz-IV-Regelungen sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gab in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil dem Gesetzgeber auf, die Vorschriften zur Berechnung der Leistungen bis zum Jahresende neu zu fassen. Bis dahin können die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen ergänzende Leistungen beanspruchen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist. (Az.: 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09)

Die Höhe der Leistungen sei aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten, sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der mündlichen Urteilsbegründung. Sie seien gegenwärtig auch weder für Kinder noch für Erwachsene "offensichtlich unzureichend". Die gegenwärtigen Sätze seien aber "nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden". Der Gesetzgeber müsse sie daher "in einem transparenten und sachgerechten Verfahren" neu berechnen.

Die Achtung der Würde jedes Einzelnen habe verfassungsrechtlich eine hohe eigenständige Bedeutung, sagte Papier. Daraus ergebe sich ein "absolut wirkender Anspruch" auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Dies umfasse neben der "physischen Existenz" auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben".

1 Kommentar zu diesem Artikel

  • mary, 09. Feb 2010 18:09

    Die Würde des Menschen..

    ...ist unantastbar. Dazu gehört auch eine sinnvolle, für die Gesellschaft und sich nutzbringende Beschäftigung - ARBEIT - Ich arbeite seit mehr als 20 Jahren in Projektarbeit. Egal, welchen Namen die Agentur für Arbeit in diesen Zeiten auch trug, eine Tätigkeit hat mir dieses Amt nie vermittelt !
    Wie die Azubis ihren Vorgesetzten fragen, sollten doch die Politiker das Verfassungsgericht vorher fragen, ob das Gesetz was taugt oder noch besser den Souverän, das Volk !!

    • Permalink

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