Karlsruhe (AFP) - Die Hartz-IV-Regelungen sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gab in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil dem Gesetzgeber auf, die Vorschriften zur Berechnung der Leistungen bis zum Jahresende neu zu fassen. Bis dahin können die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen ergänzende Leistungen beanspruchen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist. (Az.: 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09)
Die Höhe der Leistungen sei aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten, sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der mündlichen Urteilsbegründung. Sie seien gegenwärtig auch weder für Kinder noch für Erwachsene "offensichtlich unzureichend". Die gegenwärtigen Sätze seien aber "nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden". Der Gesetzgeber müsse sie daher "in einem transparenten und sachgerechten Verfahren" neu berechnen.
Die Achtung der Würde jedes Einzelnen habe verfassungsrechtlich eine hohe eigenständige Bedeutung, sagte Papier. Daraus ergebe sich ein "absolut wirkender Anspruch" auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Dies umfasse neben der "physischen Existenz" auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben".
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