Die SPD fordert eine Erweiterung, die Beschäftigte vor Kündigungen wegen unbedeutender wirtschaftlicher Schäden schützen soll. Grundsätzlich solle es auch bei Bagatelldelikten eine Abmahnung vor der Kündigung geben. Wie im gesamten Arbeits- und auch Zivilrecht müsse das »Prinzip der zweiten Chance« gelten.
Die Linksfraktion will ebenfalls die Einführung solcher Abmahnungen. Darüber hinaus sieht ihr Gesetzesentwurf auch die Abschaffung der Verdachtskündigung vor. Nach dem Vorschlag der LINKEN müsste künftig der Arbeitgeber den Beweis für das Fehlverhalten von zu kündigenden Beschäftigten erbringen. Bislang müssen Letztere im Streitfall ihre Unschuld beweisen. Der Fall der gekündigten Kaiser's-Kassierin »Emmely« machte dieses Problem deutlich.
Union und FDP haben bereits angekündigt, dass sie die Gesetzesvorlagen ablehnen wollen. Dort wird auch bemängelt, dass die Grenzen dessen, was eine Bagatelle ist, in dem SPD-Entwurf nicht deutlich wird.
Unterdessen sorgt bereits ein neuer Fall einer Bagatellkündigung für Aufsehen. Ein 35-jähriger Mitarbeiter des Sportbekleidungshersteller Erima im bayrischen Pfullingen war fristlos gekündigt worden, weil er für seine Lebensgefährtin einen Essensbon im Wert von 80 Cent in der Kantine benutzt hatte. Dagegen zieht der Mann vors Arbeitsgericht, einen Vergleich hatte er abgelehnt.
Zugunsten des Müllwerkers, der gefeuert worden war, weil er ein ausrangiertes Kinderbettchen aus dem Müll gezogen und mit nach Hause genommen hatte, entschied dagegen das Landesarbeitsgericht Mannheim auch in zweiter Instanz. Man könne dem Gekündigten zwar einen »Pflichtverstoß« unterstellen, so der Vorsitzende Richter Guido Schlünder zur Begründung. Jedoch sei dieser schon so lange für die Entsorungsfirma tätig gewesen, dass die Kündigung unverhältnismäßig sei. Kommentar Seite 8
Aktuelle Ausgabe: 24.05.2012
Neue Heimat Veit Wilhelmy ist am Montag in die Linkspartei eingetreten
Preis: 60,00 €
Preis: 60,00 €
Werbung:
Werbung: