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Johannes Lichdi ist rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Sächsischen Landtag.
Foto: Grüne
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ND: Was ist »Watch the Police«?
Lichdi: Es handelt sich um einen Ad-hoc-Zusammenschluss von Anwälten, die von Politikern unterstützt werden und es sich zur Aufgabe gemacht haben, den Polizeieinsatz zu beobachten und gegebenenfalls Regelverletzungen zu dokumentieren und zu veröffentlichen.
Ist es notwendig, Polizei zu beobachten?
Ja. Wir wollen der Polizei zwar nicht unterstellen, dass sie rechtswidrig vorgeht. Aber wenn es zu unangemessener Gewalt von Seiten der Polizei kommt, kann bisher zumeist wegen deren mangelnder Kennzeichnung nicht geklärt werden, wer »zugelangt« hat. Und es ist ein offenes Geheimnis, dass Aussagen von Beamten gegen Kollegen in der Regel nicht zu bekommen sind.
Was sagen Sie als Jurist zur Kriminalisierung des Blockadebündnisses?
Völlig absurd! Es gibt eine uralte Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass zumindest eine kurzzeitige Versperrung des Durchganges keine strafbare Gewalt ist. Was in anderen Städten üblich ist, in Köln oder in Leipzig, wo der Oberbürgermeister den Aufruf unterschreibt oder in Jena und Wunsiedel, wo die Bürgermeister an der Spitze des Protestes stehen, ist in Dresden leider nicht möglich.
Die Stadt hat versucht, den Naziaufmarsch zu verbieten.
Die Stadtverwaltung hat dem Gericht keine Zahlen der eingesetzten Beamten vorgelegt. Trotzdem wurde mit »Polizeilichem Notstand« argumentiert. In der Presse lasen die Richter aber konkrete Zahlen. Die Gerichte konnten doch gar nicht anders entscheiden, als sie es getan hat. Dass die Stadt den Aufmarsch an den Neustädter Bahnhof verlegt hat, von dem aus die Nationalsozialisten die Dresdner Juden deportiert haben, ist ein Skandal sondergleichen.
Was erwarten Sie für den 13. Februar?
Da kann ich Ihnen nur ganz staatsmännisch antworten: Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass sich die deutsche Polizei rechtmäßig verhält. Und wir Grünen sind für Proteste in Sicht- und Hörweite und auch für Blockaden. Aber wenn davon Gewalt ausgeübt werden würde, wäre das fatal für die Botschaft, die von den Anti-Nazi-Demos ausgehen muss.
Fragen: Jörg Meyer
Aktuelle Ausgabe: 24.05.2012
Polizei will Busse nach Dresden stoppen Oberstes Gericht erlaubt Nazi-Aufmarsch
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