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Plakat gegen Überwachung von Frans Valenta
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Angetrieben durch Massenmedien fordern populistische Politiker seit dem 11. September 2001 immer neue Sicherheitsgesetze, mit immer gravierenderen Eingriffen in unsere Freiheitsrechte. Offiziell begründet werden diese mit notwendiger Kriminalitätsbekämpfung und vor allem der Verhinderung terroristischer Anschläge militanter Islamisten. Viele dieser Gesetze sind im Vorfeld weder sachlich noch juristisch ausreichend geprüft, und die politische Frage nach dem Nutzen dieser Gesetzte wird in der Regel nur von einem geringen Teil der Bürger gestellt. So verwundert es nicht, dass das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren ein Gesetz nach dem anderen kassiert hat. Trotzdem hat sich, unabhängig von der jeweils gerade in Berlin herrschenden Koalitionsregierung, am Tempo dieser bedenklichen sicherheitspolitischen Entwicklung nichts geändert.
Vorläufiger Höhepunkt dieser Entwicklung ist das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, bekannt als Vorratsdatenspeicherung. Es trat am 1. Januar 2008 in Kraft und setzt vorgeblich nur eine EU-Richtlinie um. Im Unterschied zu dieser, die lediglich auf die Verfolgung schwerer Straftaten abzielt, erstreckte sich das Gesetz hierzulande zunächst auch auf die Verfolgung von Ordnungsmaßnahmen und verpflichtet die Anbieter von Telekommunikationsdiensten zusätzlich zur Speicherung der Standortdaten von Festnetzanschlüssen und Mobiltelefonen. Auch Internetprovider sind zur Datensammlung verpflichtet. Seit Anfang 2008 wird in Deutschland nun sechs Monate lang gespeichert, wer mit wem wie lange telefoniert hat. Seit Anfang 2009 wird zudem registriert, wer sich wann im Internet anmeldet und wer wem gemailt hat.
Das Gesetz ist nicht nur ein elementarer Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses und in das vom Bundesverfassungsgericht 1983 zum Volkszählungsurteil kreierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es stellt darüber hinaus eine Einschränkung der Pressefreiheit dar, da es den Informantenschutz für Journalisten einschränkt. Des weiteren tangiert es die Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten und Ärzten und das Beichtgeheimnis von Geistlichen.
Am 31. Dezember 2007 haben 34 939 Beschwerdeführer zusammen mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz beauftragt. Ebenfalls in Karlsruhe geklagt haben einige Abgeordnete der Bündnisgrünen, die in der Opposition wieder das Thema Bürgerrechte für sich entdeckt haben. Auch die liberalen Aushängeschilder Gerhard Baum, Burkhard Hirsch und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger haben Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Verhältnis der FDP zur persönlichen Freiheit ist jedoch widersprüchlich, was die Forderungen von Guido Westerwelle nach einem biometrischen Personalausweis oder die Mitgliederbefragung zum »Großen Lauschangriff«, dem zwei Drittel zustimmten, in den vergangenen Jahren zeigen.
Für einen repressiven Überwachungsstaat stehen Vertreter der beiden Volksparteien. »Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe«, meinte zum Beispiel der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Dieter Wiefelspütz im November 2007. Und Bundeskanzlerin Angela Merkel verkündete in einem Video-Podcast vom November 2006: »Eigentlich läuft alles ganz prima, aber trotzdem brauchen wir mehr Überwachung.«
Die obersten Verfassungshüter dagegen sehen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung äußerst bedenklich. Dies ergibt sich nicht nur aus den kritischen Nachfragen an die Vertreter der Bundesregierung während der mündlichen Verhandlung im vergangenen Dezember. Bereits im März 2008 hat das Karlsruher Gericht die Vorratsdatenspeicherung durch eine einstweilige Anordnung stark eingeschränkt. Seitdem ist die Verwendung der Daten durch Ermittlungsbehörden nur mit Genehmigung eines Ermittlungsrichters und im Zusammenhang mit schweren Straftaten möglich. Insofern erwarten die Beschwerdeführer, dass die Verfassungsrichter sich bei ihrem heutigen Urteil an der Warnung Benjamin Franklins orientieren: »Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.«
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