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Von Hendrik Lasch, Dresden 03.03.2010 / Inland

Blockierern droht Post vom Staatsanwalt

Justiz will nach 13. Februar »mit Augenmaß« vorgehen / LINKE: Nazi-Gegner hätten Preis statt Strafe verdient

Die Staatsanwaltschaft Dresden geht gegen Teilnehmer der Blockade vom 13. Februar vor, unter anderem aufgrund von Anzeigen Rechtsextremer.
Linksparteiabgeordnete in erster Blockade-Reihe
Linksparteiabgeordnete in erster Blockade-Reihe

Johannes Lichdi erhielt Post von der Staatsanwaltschaft. Der sächsische Grüne hatte sich als Anmelder einer Kundgebung am Dresdner Albertplatz nach dem Streit um die Zulässigkeit der Blockaden, die am 13. Februar Tausende Nazis am Marschieren hinderten, selbst angezeigt. Die Behörde aber zeigt kein Interesse: Der Platz lag nicht auf der genehmigten Marschroute. »Eine lächerliche Argumentation«, sagt der Abgeordnete. Die Blockade sei gelungen, weil »alle Löcher dicht waren«. Nun werde »in gute und böse Blockierer eingeteilt«.

Mit Verfahren müssen dagegen unter anderem etliche prominente Linkspolitiker rechnen, die am 13. Februar in der ersten Reihe der Blockade standen. Die Behörde wolle gegen namentlich bekannte Teilnehmer vorgehen, meldete der »Spiegel«. Auslöser sind Anzeigen von Beamten, aber auch von Bürgern, darunter auch vielen Rechtsextremen. Im Kern geht es um den Vorwurf, die Versammlung der Nazis gesprengt zu haben.

André Hahn, LINKE-Fraktionschef im Dresdner Landtag, hält derlei Vorgehen für unpassend. »Die vielen Bürger, die dafür sorgten, dass die Nazis nicht marschieren konnten, hätten eher eine Auszeichnung für Zivilcourage verdient«, sagt er gestern auf Anfrage vor einer Konferenz der Fraktion, auf der die Geschehnisse vom 13. Februar ausgewertet werden sollten. Bundesgeschäftsführer Dietmar Bartsch hatte zuvor gefordert, die »Kriminalisierung der Anständigen« zu beenden und Verfahren einzustellen, und zwar »selbstverständlich ohne Zahlungen«.

Der Zusatz bezieht sich auf Überlegungen in der Behörde, die sich in einer heiklen Situation befindet. Sowohl das eigene rabiate Vorgehen gegen den Blockadeaufruf, das in Beschlagnahmen von Plakaten gipfelte, als auch die Anzeigen sorgen für Handlungsdruck – werden letztere nicht angemessen abgearbeitet, müssen sich die Staatsanwälte womöglich Strafvereitelung im Amt vorwerfen lassen. Zugleich ist man sich der Brisanz des Vorgehens gegen Menschen bewusst, die einen Nazi-Aufmarsch verhinderten. Man wolle »mit Augenmaß vorgehen«, wird Oberstaatsanwalt Jürgen Schär zitiert; ein Behördensprecher deutete an, man könne einige Verfahren »wegen Geringfügigkeit« einstellen. Laut Paragraf 153a der Strafprozessordnung ist das unter anderem gegen Geldauflage möglich.

Ob die Betroffenen eine derartige Lösung akzeptieren würden, ist bislang nicht entschieden. Auffällig ist, dass auf die Ankündigung der Behörde mit deutlicher Zurückhaltung reagiert wurde. Das Motiv dafür könnte taktischer Natur sein: Nach der Blockade hatten Linkspolitiker die kooperative Haltung von Polizei und Behörden gelobt, ein Klima, das man jetzt offenbar nicht trüben will. Es erscheine denkbar, einige symbolische Verfahren gegen eine Spende für Opfer rechter Gewalt zu beenden, wie es heißt.

Allerdings gibt es auch gewichtige Argumente gegen ein derartiges Vorgehen. Das habe »Schönheitsfehler«, heißt es: Niemand wisse, was 2011 passiert. Die Einstellung nach Paragraf 153a gelte dann im Zweifelsfall als juristische Vorbelastung. Ohnehin sieht man in der Linksfraktion möglichen Verfahren gelassen entgegen. Schließlich seien die Blockierer am Neustädter Bahnhof nicht zum Verlassen der Straße aufgefordert worden, heißt es; zudem habe ein Polizeisprecher später im Fernsehen von einer genehmigten Spontandemonstration gesprochen: Wenn es hart auf hart komme, habe man gute Karten.

Derweil wurde gestern bekannt, dass gegen das vor dem 13. Februar von CDU und FDP beschlossene Versammlunsgesetz nicht nur vor Sachsens Verfassungsgericht geklagt wird, das die Fraktionen von LINKE, SPD und Grüne anrufen wollen. Die LINKE will als Partei gemeinsam mit dem VVN-BdA auch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Kommentar Seite 8

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