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Peter Kirschey aus Berliner Gerichtssälen
Foto: ND/Burkhard Lange
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»Ist Christoph ein Feuerteufel«, fragte ND in einem Gerichtsbericht vom 21. Oktober. Der 23-Jährige soll am 17. Juni in der Friedrichshainer Pettenkofer Straße gegen 22 Uhr einen geparkten VW Passat angezündet haben. So hieß es in der Anklage der Staatsanwaltschaft vom 20. Oktober zum Prozessauftakt, und so hieß es auch gestern zur Neuauflage des Verfahrens. Der erste Prozess war geplatzt, nachdem Gutachter nichts über die Täterschaft von Christoph beisteuern konnten. Sie hatten damals erklärt, die Öllampenspuren an der Kleidung des mutmaßlichen Brandstifters könnten von überall her und schon Wochen alt sein. Außerdem sei mit Lampenöl ein solcher Brand nicht zu entfachen. Das führte zum Abbruch des Verfahrens. Nun das ganze Spiel noch einmal.
Die Tat selbst wurde nicht beobachtet, es gibt keine direkten Zeugen des Geschehens. Der Mann, der den Brand entdeckte und die Polizei rief, hatte niemanden in der Nähe gesehen, wie er gestern noch einmal erklärte. Christoph machte von seinem Schweigerecht Gebrauch, ebenso der erste Zeuge Tim als mutmaßlicher Mittäter.
Die Anklage basiert auf Aktionen verdeckter Ermittler, die im Kiez wegen einer Hausbesetzung der linken Szene unterwegs waren. Sie glaubten, bei ihm und seinem Kumpel Tim in den späten Abendstunden »konspiratives Verhalten« erkannt zu haben, weil sie ihre Kleidung wechselten. Linke Szene und Autos abfackeln – das passt zusammen. Denn die linke Szene verhält sich konspirativ. Deshalb nahmen sie die beiden jungen Männer aus einer Gruppe heraus fest. Einen Tag später wurden sie wieder freigelassen.
Nun drückten die Ermittler. Die Wohnungen wurden durchsucht, antifaschistische und antikapitalistische Plakate und Flugblätter sichergestellt. Der Fall war von der Polizei sofort als »vermutlich politisch motiviert« eingestuft worden, erklärte eine Mitarbeiterin der Staatsschutzabteilung. Polizei und Staatsanwaltschaft standen unter Erfolgszwang in Sachen Pkw-Brandstiftung. Sie wollten Christoph hinter Gittern sehen.
Doch Tatverdacht ist noch lange kein Grund für Untersuchungshaft. Nur im besonderen Fall der Flucht- oder Verdunklungsgefahr kann das Gericht U-Haft anordnen. Doch weder Flucht- noch Verdunklungsgefahr bestand, als er einen Monat später wieder in Haft genommen wurde. Dort blieb Christoph bis zum ersten Verhandlungstag am 20. Oktober. Wie ein Schwerverbrecher an den Händen gefesselt wurde er damals in den Gerichtssaal geführt, gestern kam er mit seinen Freunden aus freien Stücken.
Der zweite Prozess könnte noch in dieser Woche zu Ende gehen, da auch die neuen Gutachter des Bundeskriminalamtes nicht den Nachweis erbringen können, dass die Substanz an der Kleidung von Christoph der Brandbeschleuniger war, mit dem das Fahrzeug in Brand gesetzt wurde. Weitere Trümpfe hat die Staatsanwaltschaft nicht im Ärmel. Eine Verurteilung sei nach bisheriger Beweisaufnahme unwahrscheinlich, erklärte das Gericht im Oktober. So könnte es am Freitag dann endgültig heißen, es gäbe Freispruch.
Damit eine erneute Niederlage für die Staatsanwaltschaft. Nach dem Freispruch einer jungen Frau im Herbst und im Fall der Jugendlichen Yunus und Rigo, die wegen einer geworfenen Brandflasche freigesprochen wurden, war der Ruf laut geworden, schlampig und einseitig zu ermitteln.
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