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Urabstimmung der LINKEN holpert beim Start

Bei zwei von neun Antrag stellenden Landesverbänden gibt es keinen Vorstandsbeschluss

Der Antrag für einen Mitgliederentscheid der LINKEN über eine künftige Doppelspitze ist in der bislang vorliegenden Form möglicherweise nicht satzungsgerecht. Bei zwei der als Antragsteller genannten Landesverbände fehlt ein Beschluss.
Alles hat eine Lösung.
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Berlin (ND-Reents). Eingereicht wurde der Antrag, nach dem die Mitglieder der LINKEN über die künftige Führungsstruktur ihrer Partei entscheiden sollen, am vergangenen Montag im Namen von neun Landesverbänden. Der als Antragsteller mit genannte niedersächsische Landesvorstand der Linkspartei hat jedoch keinen Beschluss zur Unterstützung der Urabstimmung gefasst. Wie Landesgeschäftsführer Jörg Venderbosch auf ND-Anfrage sagte, gehört der Landesverband damit nicht zu den Antragstellern, werde aber den Mitgliederentscheid konstruktiv begleiten, um »wesentliche Kräfte der Partei zusammenzubringen«. Am kommenden Sonnabend will sich der Landesvorstand mit dem Thema beschäftigen.

Bereits zuvor war bekannt geworden, dass es einen solchen Beschluss bislang auch nicht im rheinland-pfälzischen Landesvorstand gibt (siehe ND von gestern). Damit schrumpft die Zahl der korrekt Antrag stellenden Landesverbände auf sieben. Der entsprechende Passus der LINKEN-Satzung, auf den sich die Antragsteller bezogen, schreibt jedoch vor, dass ein Mitgliederentscheid »auf Antrag von acht Landesverbänden« stattfinde.

Freilich nennt die Satzung auch alternative Voraussetzungen für eine gültige Antragstellung, so wenn der Antrag von Landes- und Kreisverbänden gestellt wird, »die gemeinsam mindestens ein Viertel der Mitglieder repräsentieren«. Diese Voraussetzung wäre auch durch die sieben Landesverbände (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) erfüllt, in denen die Landesvorstände den erforderlichen Beschluss gefasst haben. Nach einer Mitgliederstatistik vom September 2009 umfassen sie mehr als ein Drittel der Partei.

Bundesgeschäftsführer Dietmar Bartsch teilte auf ND-Anfrage mit, dass der Geschäftsführende Bundesvorstand der Partei auf seiner Sitzung am kommenden Montag vor Ingangsetzung der Urabstimmung prüfen wird, ob der Antrag satzungskonform gestellt ist. Der Berliner Landesvorsitzende Klaus Lederer äußerte sich verwundert über die fehlenden Beschlusslagen in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Die Initiatoren der Antragstellung, zu denen Lederer gehört, seien selbstverständlich davon ausgegangen, dass die betreffenden Vertreter der Landesverbände ihre Zustimmung zum Antrag autorisiert gegeben hätten.

Ein kleines Problem räumt die Bundesgeschäftsstelle der Partei auch hinsichtlich einer anderen Klausel ein. Bislang fehlt eine Durchführungsbestimmung, die in der Satzung vorgesehen ist: »Das Nähere regelt eine Ordnung über Mitgliederentscheide«, heißt es in § 8 (6) nach Beschreibung der Grundsätze für Urabstimmungen. Der Geschäftsführende Vorstand wird nun vermutlich mit einem vorläufigen Regelwerk (Zustellverfahren, Fristen etc.) arbeiten müssen. Offenbar hatte man nicht damit gerechnet, dass die Partei so schnell ereilen könnte, was sie politisch fordert: Basisdemokratie.

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