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Streitfrage: Wie weiter nach dem Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung?

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Suat Kasem

Gerichtsentscheidung ist kein Grund zur Freude

Von Suat Kasem

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist für die Bürgerrechtsbewegung kein Grund zur Freude. Es ist ein Etappensieg, der den Beteiligten erleichtertes Aufatmen erlaubt und Kraft verleiht für künftige Schritte. Zwar haben die Richter die Vorratsdatenspeicherung aufgehoben, jedoch nannten sie etwaige Hürden, die ein solches Gesetz mit der Verfassung vereinbar machen.

Die Richter geben den Bürgerrechtlern grundsätzlich recht und erkennen ihre Argumentation umfassend an. Die sechs Monate lang gespeicherten Daten erlauben die Erstellung »umfangreicher Bewegungsprofile« und »bis in die Intimsphäre hinreichende inhaltliche Rückschlüsse«, so das hohe Gericht. Bei der Speicherung handele es sich um einen »besonders schweren Eingriff« in die Persönlichkeitsrechte. Und dennoch: Kaum ist die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt, soll sie nach Forderungen aus der CDU/CSU schnell wieder eingeführt werden.

Die Angstmache und Drohung mit einer »Sicherheitslücke« oder einem »Rückzugsgebiet für Kriminelle« ist hanebüchen. Laut Kriminalstatistik konnten in Deutschland auch ohne Vorratsdatenspeicherung fast 80 Prozent der Internetkriminalität aufgeklärt werden. Dass sich diese Aufklärungsquote nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung erhöht hätte, ist nicht ersichtlich.

Umgekehrt gefährdet die Vorratsdatenspeicherung unsere Sicherheit, weil sie die Polizei mit Ermittlungen wegen Internetbetrügereien und Tauschbörsennutzung verstopft und dadurch Ressourcen von der gezielten Aufklärung schwerer Straftaten abzieht.

Ein Initiator der Verfassungsbeschwerde ist der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der sich mit Erlass der zusammenhängenden Richtlinie des Europäischen Parlaments im Jahr 2005 formiert hatte. Die engagierten Kritikerinnen und Kritiker sowie deren Unterstützer aus zahlreichen Organisationen begleiteten das nationale Gesetzgebungsverfahren mit einer Briefaktion an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, an der sich über 2000 Menschen beteiligten. Der Parlamentsentscheidung am 9. November 2007 ging ein bundesweiter Aktionstag voraus, an dem sie in über 40 Städten gegen einen Erlass protestierten. Jetzt stehen die Aktivistinnen und Aktivisten vor der Herausforderung, eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, gegen den Druck der Konservativen, auf Bundesebene zu verhindern und die zugrunde liegende EU-Richtlinie, die eine nationale Umsetzung vorschreibt, auch auf der europäischen Ebene zu stoppen.

Der juristische Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung wird bald möglicherweise vor dem Europäischen Gerichtshof oder dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof weitergeführt, entsprechende Klagen sind in Irland und Ungarn anhängig. Das rumänische Verfassungsgericht hat sie bereits für verfassungswidrig erklärt. Der Ausgang, das zeigt die Entscheidung der Karlsruher Richter, ist allerdings offen.

»Stoppt die Vorratsdatenspeicherung 2.0« – so heißt die nächste Barrikade, die Aktivistinnen und Aktivisten im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aufstellen werden. Die »Meinungsmaschine« soll die Bundestagsabgeordneten mithilfe offener Briefe davon überzeugen, die Vorratsdatenspeicherung künftig nicht mehr mitzutragen. Insbesondere die Abgeordneten der FDP – die Partei forderte in ihrem Bundestagswahlprogramm eine Abschaffung der anlasslosen Protokollierung – sollen in ihrer Haltung gestärkt werden. An der Aktion können sich ohne Ausnahme alle beteiligen, die die Abgeordneten in ihrer Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung mit den eigenen Argumenten bekräftigen oder überzeugen wollen. Derzeit sucht der Arbeitskreis auch Wissenschaftler, die sich der Verhaltensänderungen durch die Erfassung des Kommunikationsverhaltens widmen, um die negativen Auswirkungen einer solchen Überwachung offen zu legen.

In Zukunft wollen die Bürgerrechtler ihre Aktivitäten massiv ausweiten. Die Zusammenarbeit mit Schwesterorganisationen im europäischen Ausland und die Vernetzung auf internationalem Parkett ist nicht nur beim Thema Vorratsdatenspeicherung akut, sondern bezieht sich auf sämtliche Projekte, die in nationalen, europäischen und internationalen Verhandlungen zu einem Leben im Panoptikum führen. Im Zeitalter der schnellen Information liegt vielmehr der Schutz persönlicher Daten in der Verantwortung der Regierungen weltweit – das muss ihnen eine starke Bürgerrechtsbewegung vermitteln.

Die EU-Prozesse sind für viele noch weniger durchschaubar als der Lobby-Dschungel der nationalen Politik. Sie ist bislang Einfallstor für national nicht umsetzbare Regelungen. Ein Beispiel ist die »Three Strikes«-Idee. Hier sollen Internetnutzer nach Urheberrechtsverstößen aus dem Internet ausgesperrt werden können. Die Verwertungsindustrie versucht bereits seit Längerem, sie über den EU-Umweg in nationale Gesetze zu gießen. Als sie im Entwurf des CDU-Wahlprogrammes auftauchte, waren deutsche Internetnutzer aller Altersgruppen empört und die CDU musste den Absatz aus ihrem Programm wieder entfernen.

Die Grundsteine für internationale Kooperationen sind mit zwei vergangenen Aktionstagen gelegt, die bereits in 20 Ländern Anklang gefunden haben. Eine enge Zusammenarbeit und Kampagnenplanung mit regelmäßigen Absprachen und Treffen, wie sie bundesweit bereits mit vielerlei Vereinen und Institutionen existiert, fehlt jedoch über die Bundesgrenzen hinaus. Die Bewegung benötigt insbesondere Aktivistinnen und Aktivisten, die bereit sind, viel zu reisen und internationale, mehrsprachige Kontakte zu pflegen. Die politische Bildungsarbeit in den Vereinen gewinnt an Bedeutung, die Organisation von multilateralen Begegnungen und letztendlich die Stärkung der europäischen – und weltweiten – Bürgerschaft.

Mit dem Urteil über die Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht vor allem deutlich gemacht, wie wichtig eine partizipative Beteiligung an Entscheidungsprozessen der EU ist. Die Grenzen der verfassungsrechtlichen Machbarkeit haben die Karlsruher Richter aufgezeigt. Es handelt sich dabei nicht um das gesellschaftlich mitgetragene Ideal, sondern ein mögliches Extrem der Gesetzgebung in Zeiten bürgerferner Regierungskoalitionen.

Suat Kasem, Jahrgang 1988, ist Datenschutzaktivistin und im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung engagiert. Die freie Autorin war eine von 35 000 Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht.

Das Urteil muss Mahnung für die Zukunft sein


Von Hartfrid Wolff

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung fühlt sich die FDP bestätigt. Das Urteil ist aus unserer Sicht wegweisend. Erneut ist der Staat in seiner Datensammlungsleidenschaft in die Schranken gewiesen worden. Erneut musste das Bundesverfassungsgericht eingreifen, um den Schutz persönlicher Daten zu gewährleisten. Dies ist sicherlich einerseits beruhigend, da sich jeder Bürger sagen kann: »Auf das Bundesverfassungsgericht ist Verlass!« Gleichzeitig zeigt dies die Haltung des Gesetzgebers in den letzten Jahren; verfassungsrechtliche Grenzen wurden ausgereizt und überschritten mit der Hoffnung und dem Wissen »wo kein Kläger, da kein Richter!«.

Diese Art der Gesetzgebung hat nun durch die Beteiligung der Liberalen an der Regierungsmehrheit ein Ende. Wir fühlen uns in der Pflicht, den Bürgerrechten wieder zu ihrer wahren Funktion zu verhelfen und für eine Gesetzgebung zu sorgen, die den Schutz der Freiheit des Individuums in den Mittelpunkt stellt und den Schutz der Sicherheit der Gemeinschaft verwirklicht.

Die FDP hatte die Vorratsdatenspeicherung seit jeher kritisiert. Bereits vor Verabschiedung der dem deutschen Gesetz zugrunde liegenden Richtlinie auf europäischer Ebene hatten wir unsere Bedenken klar dargestellt: Lückenlos die Kommunikation aller europäischen Bürgerinnen und Bürger zu erfassen und zu speichern ist ausufernd. Insbesondere ist hervorzuheben, dass die Speicherung ohne Anlass erfolgt: Es geht nicht darum, Personen ins Visier zu nehmen, die im Verdacht stehen, vielleicht eine Straftat zu begehen oder begangen zu haben; vielmehr sind davon alle erfasst, die ein Handy benutzen oder E-Mails versenden.

Begründet wurde die Richtlinie – wie viele Rechtsakte auf internationaler und nationaler Ebene – mit der effektiven Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Es wäre an den Haaren herbeigezogen, wenn man Terrorgefahr bestritte und alles nur als Drohkulisse ansähe. Die Liberalen sind sich sehr bewusst, dass es eine reale terroristische Bedrohungslage gibt. Der Staat ist verpflichtet, für seine Bürgerinnen und Bürger Sicherheit zu schaffen. Hier gilt es insbesondere, nicht vor neuen technischen Herausforderungen mit Verweis auf die bisher funktionierende Verbrechensprävention und -bekämpfung zurückzuschrecken. Es darf nicht sein, dass die staatlichen Sicherheitsbehörden Verbrechern in ihren technischen Möglichkeiten hinterherhinken. Darf man daraus jedoch die Konsequenz ziehen, dass der Staat alle zur Verfügung stehenden Mittel ergreifen muss? Wir sagen, nein! Ein Rechtsstaat, der durch Verbrecher – insbesondere auch Terroristen – gefährdet wird, würde sich selbst aufgeben, wenn er seine Grundsätze und Prinzipien für scheinbare Sicherheit aufgäbe. Der wichtigste Sieg im Kampf gegen den Terrorismus ist die Behauptung des Rechtsstaates auf Basis der Grundrechte – und nicht dessen Aufgabe.

Nicht nur rechtlich muss das Mittel der Vorratsdatenspeicherung hinterfragt werden, sondern auch praktisch. Wo liegt der Vorteil für die staatlichen Sicherheitsbehörden, wenn sie alles speichern können? Für den effektiven, wehrhaften Rechtsstaat ist nicht entscheidend, dass er alles weiß, sondern, dass die wichtigen Informationen an der richtigen Stelle landen. Eine massenhafte Speicherung von Daten führt zu keinem unbedingten Gewinn an Sicherheit; der Staat ist gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet, an einer effizienten Sicherheitsarchitektur zu arbeiten – und nicht, durch auffällige Schaufenstermaßnahmen davon abzulenken.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die Regelungen zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung gegen Art. 10 GG, das Fernmeldegeheimnis, verstoßen und damit nichtig sind. Diese Regelungen sahen vor, anlasslos Telekommunikationsverkehrsdaten für sechs Monate zu speichern, um sie im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste zu verwenden.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgehalten, dass eine derartige Speicherung einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite darstellt, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt. Dadurch kann die Erstellung von umfassenden Persönlichkeitsprofilen fast aller Bürgerinnen und Bürger ermöglicht werden. Auch hat das Bundesverfassungsgericht gerade auf die Missbrauchsmöglichkeiten von derartigen Datensammlungen abgehoben. Wir haben stets betont, dass es den Staat grundsätzlich nichts angeht, wer mit wem wie lange und wie oft telefoniert. Wenn die Daten erst einmal gesammelt sind, werden unserer Erfahrung nach stets Begehrlichkeiten geweckt, dass man die Datensammlung auch für andere Zwecke nutzen könnte.

Diese Art der Speicherung sei nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts geeignet, »ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.« Die Bürgerinnen und Bürger werden durch dieses Angstgefühl in ihrer persönlichen Freiheit in nicht zu rechtfertigender Weise beschränkt.

Durch die Nichtigerklärung der Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung versinken die deutsche Strafverfolgung bzw. die Polizeiarbeit auch nicht im Chaos. Vielmehr ist es gerade für die Sicherheitsbehörden unerlässlich, ihre Maßnahmen auf einer rechtsstaatlich fundierten Grundlage zu ergreifen. Dass die Sicherheitsbehörden erfolgreiche Arbeit auch ohne die Vorratsdatenspeicherung leisten, zeigen die Aufdeckung und die Verurteilung der sogenannten Sauerland-Gruppe.

Dieses Urteil muss für den Gesetzgeber Mahnung für die Zukunft sein: Es gilt, bereits auf den Weg gebrachte Datensammlungen, wie ELENA oder Fluggastdaten, kritisch nochmals zu durchleuchten. Der Gesetzgeber ist insbesondere verpflichtet, seine Vorhaben nicht »immer auf Kante zu nähen«, sondern vielmehr den Grundrechten zu ihrer Durchsetzung zu verhelfen.

Gleichzeitig gilt es in Bezug auf neue Initiativen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr genau auszuwerten und die Ergebnisse in die Vorhaben mit einzubeziehen. Da auf europäischer Ebene derzeit über die Revision der Richtlinie nachgedacht wird, erscheint es nicht sinnvoll, nun sofort überhastet ein neues Gesetz zu verabschieden.

Tatsächlich muss vielmehr auch die handwerkliche Qualität des Gesetzgebungsprozesses besser werden, und das gelingt nur, wenn Gründlichkeit wieder ein höheres Gewicht gegenüber der Schnelligkeit erhält.

Hartfrid Wolff, Jahrgang 1971, zog 2005 über die Landesliste der FDP Baden-Württemberg in den Bundestag ein. Der Rechtanwalt ist seit 2009 Mitglied im Bundesvorstand der FDP und Vorsitzender des Arbeitskreis Innen und Recht seiner Bundestagsfraktion.

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