Räumung trotz juristischer Unklarheiten

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 2 Min.

Mit einem großen Polizeiaufgebot wurde am 16. März die Erdgeschosswohnung des ersten Hinterhauses der Bödikerstraße 9 in Friedrichshain geräumt. Damit wurde ein Urteil des Amtsgerichts Lichtenberg vollstreckt, das die Kündigung für die als Versammlungsraum genutzten Räume für zulässig erklärt hatte (ND berichtete). Die Platinum Consult s.r.o., die das Haus 2007 gekauft hatte und dort Eigentumswohnungen errichten will, befindet sich seit Langem im Streit mit den 20 Mietern des ersten Hinterhauses. Die Räumung dürfte noch ein gerichtliches Nachspiel haben.

Die Juristin und Bundestagsabgeordnete der LINKEN, Halina Wawzyniak, deren Wahlkreis in Friedrichshain liegt, betont, die Räumung hätte aus juristischen Gründen aufgeschoben werden müssen. Der Mieteranwalt Max Althoff hatte einen Untermieter der Erdgeschossräume präsentiert, gegen den kein Zwangsvollstreckungstitel vorlag. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2008 darf in einem solchen Fall die Zwangsvollstreckung nicht betrieben werden. Auch die Lichtenberger Gerichtsvollzieherstelle hatte sich für einen Aufschub der Räumung bis zur juristischen Klärung ausgesprochen. Doch die zuständige Gerichtsvollzieherin und die Eigentümer bestanden auf der Räumung.

Hausbewohner und Unterstützer kritisierten gegenüber ND das »aggressive Auftreten der Polizei« gegen Menschen, die mit einer Sitzblockade vor dem Hauseingang die Räumung verhindern wollten. Mehrere Personen seien durch Schläge ins Gesicht und den Einsatz von Pfefferspray verletzt worden.

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