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Von Wolfgang Hübner 19.03.2010 / Kommentar
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Ein Exempel

Ein Exempel

Das antifaschistische Engagement vom 13. Februar in Dresden hat nun die angedrohten juristischen Folgen. Nachdem bereits Ende Februar weit über 100 Strafanzeigen an Personen verschickt worden waren, die zur Blockade des Naziaufmarsches am 65. Jahrestag der Dresden-Bombardierung aufgerufen oder daran teilgenommen hatten, trudeln jetzt Strafbefehle ein. Die Dresdner Staatsanwaltschaft lässt sich nicht von einer öffentlichen Debatte bis hin zu CDU-Politikern beeindrucken, in der nach der gewaltlosen Verhinderung der Naziaktion mehr Anerkennung für zivilgesellschaftliches Engagement gefordert worden war. Stattdessen schnurrt die sächsische Justizmaschine und spuckt Bestrafungen wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz aus.

Zu den ersten Empfängern von Zahlungsaufforderungen gehört der sächsische Linksfraktions-Vorsitzende André Hahn. Der will erst am Ende der bis heute gesetzten Frist entscheiden, ob er das Bußgeld zahlt. Man kann nur hoffen, dass er und andere es nicht tun. Denn die Justiz verbindet den Strafbefehl mit einer kleinen Routineerpressung: Wenn die Beschuldigten die geforderten 500 Euro zahlen (so viel will man jedenfalls von Hahn), verzichte man auf ein Ermittlungsverfahren. Genau darauf aber sollten es wenigstens einige von ihnen ankommen lassen, damit auch auf dieser Ebene diskutiert und geklärt werden kann, wen der demokratische Rechtsstaat unterstützt und wen er verfolgt. Im Falle Hahn müsste der Landtag auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Immunität aufheben, damit gegen ihn ermittelt werden kann – schon diese Peinlichkeit sollte dem Parlament nicht erspart bleiben.

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