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Von Hendrik Lasch, Dresden 20.03.2010 / Inland

Hahn zahlt nicht für Blockade

Fraktionschef warnt vor »Sonderweg« bei Umgang mit Antinazi-Protest

Sachsens Linksfraktionschef André Hahn will nicht dafür zahlen, dass die Ermittlungen gegen ihn wegen Teilnahme an der Blockade am 13. Februar in Dresden eingestellt werden.
André Hahn zahlt nicht.
André Hahn zahlt nicht.

Es geht ums Prinzip. Weil er an der Blockade des Naziaufmarsches am 13. Februar in Dresden teilgenommen hatte, leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen André Hahn ein – und bot in einem Brief am 4. März zugleich an, diese gegen Zahlung von 500 Euro an die gegen Rechts engagierte »Aktion Zivilcourage« in Pirna einzustellen. Hahn erklärte gestern jedoch, er werde nicht zahlen. Zum einen sei der Protest gegen die europaweit größte Nazidemo »richtig und notwendig« gewesen; er dürfe nun nicht »kriminalisiert« werden. Der Fraktionschef warnte ausdrücklich vor einem »sächsischen Sonderweg« beim Umgang mit friedlichem Protest gegen Rechts: Maßnahmen, wie sie die Staatsanwaltschaft Dresden jetzt ergreife, habe es bei ähnlichen Anlässen »weder in Berlin und Köln noch in Leipzig und Jena gegeben«, sagte Hahn.

Für eine Ablehnung des zumindest ernsthaft in Erwägung gezogenen Angebots hätten auch weitere Gründe gesprochen. Die Behörde wirft Hahn vor, eine genehmigte Versammlung gesprengt und dabei Aufforderungen der Polizei zum Räumen der Straße ignoriert zu haben. »Solche Aufforderungen gab es nicht«, sagt Hahn. Er verweist auch darauf, dass Staatsanwälte und Medien von einer »Geldbuße« sprächen. Eine solche zu akzeptieren, setze eine strafbare Handlung voraus: Auch deshalb »bleibt mir keine andere Wahl«. Mit der angebotenen Einstellung wegen geringer Schwere wäre kein Schuldeingeständnis verbunden.

Hahn äußerte sich verwundert darüber, dass derzeit nur etwa 20 Prüfvorgänge ausschließlich gegen Linkspolitiker verfolgt werden und er als einziger einen Brief erhalten habe. Abgelehnt habe er daher auch wegen der »Signalwirkung«.

Hahn appellierte an die Staatsanwaltschaft, die Verfahren einzustellen. Anderenfalls droht ein Verfahren, für das seine Immunität aufgehoben werden müsste. Im 65. Jahr der Befreiung sei ein solcher Schritt als Folge von friedlichem Protest gegen einen Naziaufmarsch »ein Skandal, der bundesweit für Schlagzeilen sorgen wird.«

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