Nachspiel im Fall Marwa El-Sherbini
Sozialwissenschaftlerin hält rassistische Gründe für Polizeischüsse auf Ehemann für möglich – und landet vor Gericht
Für Schiffer handelt es sich um »Überlegungen im Rahmen rassismuskritischer Forschungen« und um keine vorsätzliche Unterstellung. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Nürnberg hingegen habe ihre unwahrheitsgemäße Behauptung den Polizisten G. verächtlich gemacht und in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt. Der aus dem benachbarten Gerichtssaal herbeigeeilte G. habe in dem Ehemann den aktiveren Teil der miteinander ringenden Männer gesehen. Deshalb habe er auf ihn und nicht auf den eigentlichen Täter W. geschossen, so die Dresdener Staatsanwaltschaft. »Es tut ihm unendlich leid«, so Oberstaatsanwalt Avenarius.
Sie könnte noch leben
Der Ehemann der Ermordeten hatte unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Vorsitzenden Richter und den Präsidenten des Landgerichts Anzeige erstattet. Nach Ansicht Okaz' wäre seine Frau durch ein früheres Handeln des Richters zu retten gewesen, da dieser den Alarmknopf nicht umgehend betätigte. Laut Avenarius dachte der Richter, dass »der Angeklagte auf die Zeugin mit der Faust schlägt« und wollte ihr deshalb persönlich beistehen. Für die Sicherheitsmaßnahmen sei der Präsident des Landgerichts zuständig gewesen. Hatte doch W. laut Presseberichten in einem Brief an das Amtsgericht Muslime als »Feinde« bezeichnet und wurde trotzdem nicht durchsucht. Für Avenarius gab es keine »Anhaltspunkte« um »sitzungspolizeiliche Maßnahmen« anzuordnen. Und auch das am »Gericht installierte Alarmsystem ist … durchaus effektiv.« Das Ermittlungsverfahren gegen Richter und Präsident wurde eingestellt, wie auch das gegen den Bundespolizisten, gegen den der Ehemann ebenfalls Anzeige erstattet hatte.
Auch wenn Avenarius von einem »de facto« öffentlichen Verfahren gegen den Bundespolizisten spricht, wurde lediglich intern ermittelt, von Polizei und Justiz. »Sämtliche relevanten Fragen wurden nämlich aufgrund der Aussagen sämtlicher relevanter Zeugenaussagen und Urkunden bereits in der öffentlichen Hauptverhandlung gegen Alex W. erörtert«, so Avenarius. Um doch noch ein Verfahren zu erzwingen, will Okaz bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Stellt sich doch die Frage, ob Okaz seine Frau hätte retten können, wäre er nicht angeschossen worden.
Auf die Aussage Schiffers kam die Staatsanwaltschaft erst durch deren persönliche Anzeige, da sie sich durch Hassmails nach dem besagten Interview bedroht gefühlt hatte. Allerdings bemühte sich der damit beauftragte Beamte des Staatschutzes der Kripo Erlangen nicht um Schutz für die Bedrohte, sondern informierte wenige Tage später seine Kollegen in Dresden. Schiffers Anzeige wurde wegen eines vermeintlichen Formfehlers eingestellt.
Zwischenzeitlich hat sich das »Aktionsbündnis gegen Rassismus und für Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit« gegründet, in dem sich unter anderem Menschen aus Politik und Presse, für eine unabhängige Untersuchung des Vorfalls und gegen die Verurteilung von Frau Schiffer einsetzen. Der Fall ist auch auf internationale Resonanz gestoßen, für die heutige Verhandlung hat sich ein ausländisches Fernsehteam angekündigt.
»Racial profiling«
In England würde ein Vorfall wie im Dresdner Gerichtssaal auch von der unabhängigen Polizeikommission IPCC (Independent Police Complaints Commission) eruiert werden. In Deutschland gibt es eine solche Behörde nicht, die gleichermaßen Beamten bei ihrer oft schwierigen Arbeit, wie auch Geschädigte, unterstützen würde. Dies leistet Martin Herrnkind, Polizist und Mitglied in der Fachkommission Polizeirecherche von Amnesty International. In einem Interview zum Thema Residenzpflicht für Flüchtlinge sagte er »dass es ein racial profiling gibt, das heißt, dass die Kontrollen (der Bundespolizei) in erster Linie auf Minderheiten fokussiert sind, egal welche es im Einzelfall jeweils sind. … Ich kann mir aber bei der Ausübung dieser Tätigkeit der Bundespolizisten … einen nicht rassistischen Beamten vorstellen, der nur versucht, seinen Job erfolgreich zu machen und sich dabei im Effekt, in der Wahrnehmung der Betroffenen rassistisch verhält. Es gibt wahrscheinlich Polizistinnen und Polizisten, die rassistisches Gedankengut in sich tragen, aber es gibt auch die, die das nicht tun und trotzdem durch die Anwendung dieses Gesetzes effektiv rassistisch handeln.«
