Klimaschutz ganz freiwillig

Wohnungsverband setzt auf Selbstverpflichtung der Hauseigentümer

  • Bernd Kammer
  • Lesedauer: 3 Min.

Beim Klimaschutz hat der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) seine Fundamentalopposition gegen eine gesetzliche Regelung ein wenig modifiziert. Der Verband plädiert jetzt für ein Klimaschutzgesetz, das »Selbstverpflichtungen als Alternative zu gesetzlichem Investitionszwang« ermögliche, so BBU-Vorstandsmitglied Maren Kern. Der Verband stellte dafür gestern sein Klimaschutzmodell vor.

Nach den Vorstellungen des BBU sollen künftig Gebäudeeigentümer zum Beispiel über ihre Verbände erklären können, dass sie die CO2-Einsparziele des Berliner Klimaschutzgesetzes freiwillig erfüllen werden. Im Gegenzug soll das Land darauf verzichten, ihnen Vorschriften darüber zu machen, mit welchen Technologien sie dies zu erreichen haben. Derzeit sieht der Entwurf für ein Klimaschutzgesetz aus dem Hause von Umweltsenatorin Katrin Lompscher (LINKE) vor, dass Eigentümer von 20 Jahre alten Heizungen diese austauschen und durch Anlagen mit erneuerbaren Energien ersetzen.

Dagegen läuft die Wohnungswirtschaft Sturm und gibt sich dabei mieterfreundlich. »Das würde zu einer Verteuerung des Wohnens durch modernisierungsbedingt steigende Kaltmieten führen«, so Kern. Denn die Umrüstung etwa auf Solaranlagen sei »hochinvestiv« und damit kostenintensiv. Sollten die Vorstellungen des Senats realisiert werden, würden die Mietsteigerungen drei bis fünf Mal höher liegen als die Einsparungen bei den Betriebskosten, haben die BBU-Experten ausgerechnet. Eine Senkung der warmen Betriebskosten um etwa 50 Cent pro Quadratmeter stünde eine durch die Modernisierung bedingte Mieterhöhung von wenigstens 1,50 Euro gegenüber. Akzeptiert werde von den Mietern meist nur ein Verhältnis von 1:1.

Dafür sei eine energetische Sanierung nicht zu haben, weiß auch Kern. Mit dem Selbstverpflichtungs-Modell des BBU könne eine Überforderung der Mieter aber vermieden werden. Denn die Vermieter würden auf die Besonderheiten jedes Gebäudes und seiner Mieterschaft eingehen und Maßnahmen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis wählen können. Zudem könnten geringinvestive Maßnahmen häufig Klimaschutzwirkungen potenzieren. Nach Berechnungen des BBU können mit der Investition von 500 Millionen Euro in eine relativ preiswerte Maßnahme wie die Optimierung von Heizanlagen in 1,1 Millionen Wohnungen etwa 224 000 Tonnen CO2 eingespart werden. Wenn die gleiche Summe in den Bau thermischer Solaranlagen gesteckt wird, reicht es nur für 0,4 Millionen Wohnungen und die Einsparung von 61 000 Tonnen CO2.

Der BBU unterstütze das Senatsziel, bis 2020 eine Senkung des CO2-Ausstoßes von 40 Prozent gegenüber 1990 zu erreichen, so BBU-Experte Siegfried Rehberg. Wenn die Umweltsenatorin aber vorrangig auf erneuerbare Energien setze, werde man dies nicht erreichen. »Das kostet nur Geld«, so Rehberg. Die Selbstverpflichtung sei dagegen »klare Alternative zum gesetzlichen Investitionszwang«. Falls Gebäudeeigentümer solche Verpflichtungen nicht eingehen oder sie nicht erfüllen, sollen sie »wieder unter das Klimagesetz fallen«, sagte Kern.

Darüber wachen soll nach Vorstellungen der BBU eine Landesklimaleitstelle, der u.a. Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verbänden angehören sollen. Nach ihren Empfehlungen würde der Senat seine klimapolitischen Ziele in Form eines Landesklimaplans beschließen. Dieser soll die CO2-Einsparziele vorgeben und alle Maßnahmen dazu koordinieren.

Der BBU verwies auf seine Erfolge bei der freiwilligen Schadstoffreduzierung. So hätten seine Unternehmen den CO2-Ausstoß seit 1990 um 30 Prozent gesenkt. Das erkennt auch die Umweltsenatorin an. Selbstverpflichtungen würden gesetzliche Regelungen nicht ersetzen, so Lompscher. Ohne diese könnten Gebäudeeigentümer, die bisher wenig für den Klimaschutz getan hätten, nicht erreicht werden. Als »freiwillige Beliebigkeit« kritisierte der Ulf Sieberg vom Umweltverband BUND das BBU-Modell. Wohin solche Verpflichtungen führten, habe man bei der Autoindustrie gesehen, die ihre CO2-Einsparverpflichtungen meilenweit verfehlt hätten. »Der BBU repräsentiert 700 000 Wohnungen in der Stadt, es geht aber um die verbindliche Einbindung von allen 1,84 Millionen.«

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