Für Ausländer bleibt die Einreise in die Bundesrepublik schwer: Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig setzt ein Anspruch auf Ehegattennachzug Grundkenntnisse der deutschen Sprache voraus. Dieses Erfordernis sei mit dem deutschen Grundgesetz wie auch mit der europäischen Gesetzgebung vereinbar, so das Gericht am Dienstag. Die seit rund drei Jahren gültige Regelung verhindere Zwangsehen und diene der Integration der in Deutschland lebenden Ausländer, heißt es weiter.
Durch das Urteil wird die Revision in einem Gerichtsverfahren zurückgewiesen, in dem eine türkische Staatsangehörige ihre Einreise nach Deutschland erreichen wollte. Der Visa-Antrag der Analphabetin und ihrer zwischen 1994 und 2006 geborenen Kinder wurde von den deutschen Behörden abgelehnt. Begründung: Die Frau habe mangelhafte Deutschkenntnisse. Nach dem Aufenthaltsgesetz ist es für Migranten verpflichtend, sich »zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache« verständigen zu können.
Die Betroffene argumentierte, dass sie aufgrund ihres Analphabetismus die deutsche Sprache nicht erlernen konnte. Die Richter am Verwaltungsgericht dagegen betonten, dass es für die Türkin »einschließlich einer vorausgehenden Alphabetisierung« innerhalb eines Jahres möglich sei, in ihrer Heimat die erforderlichen Sprachkenntnisse zu erwerben. Auch könne sie eine Aufenthaltserlaubnis »zum Zwecke des Spracherwerbs« beantragen.
Zusammen mit ihren Kindern wollte die Frau zu ihrem in der Bundesrepublik lebenden Ehemann reisen. Der Mann kam 1998 als Asylbewerber nach Deutschland und war von 2001 bis 2006 mit einer Deutschen verheiratet. Nach der Scheidung heiratete er dem Gericht zufolge die Mutter seiner Kinder.
Die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge Pro Asyl kritisierte das Urtei. »Es ist enttäuschend«, meint Marei Pelzer, rechtspolitische Referentin der Organisation, »dass eine derart familienfeindliche Regelung nun vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde«. Gerade in klassischen Herkunftsländern von Flüchtlingen ist der Besuch eines Deutschkurses schlicht utopisch. Im Extremfall führt die Regelung zu einem dauerhaften Nachzugsverbot, zumal sie keine Härtefallregelung beinhaltet, so Pro Asyl.
Für Sevin Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, ist es nicht nachvollziebar, »dass sich das Bundesverwaltungsgericht im Ergebnis über die inhaltlichen Argumente und mühsam dokumentierten Einzelfälle hinwegsetzt, die die Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Neuregelung belegen«.
Dagegen äußerte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Günter Krings, Zufriedenheit über das vorliegende Urteil. »Allen ausländischen Familien wird das unmissverständliche Signal gesendet, dass es ohne Deutsch nicht geht«, sagte der Politiker. »Denn das Beherrschen der deutschen Sprache ist unbestritten der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration in Deutschland schlechthin.« Auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer, ebenfalls CDU, begrüßte die Entscheidung aus Leipzig.
Das Urteil betrifft nur in Deutschland lebende Ausländer, deren Familienangehörige eine Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik beantragen. Deutsche Staatsbürger mit ausländischem Ehepartner betrifft es nicht.
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