Fristlos gekündigt und wieder in den Betriebsrat gewählt – in dieser ungewöhnlichen Situation befindet sich Günther Albrecht. Ob der 47-jährige Entwicklungsingenieur aus dem schwäbischen Dettingen nun auch als Betriebsrat tätig werden kann, ist ungewiss. Denn da, wo er bis zum 30. Oktober vorigen Jahres gearbeitet hat, in der Firma Dietz-Motoren GmbH, hat er Hausverbot.
Albrecht, überzeugter IG-Metaller und aktives Mitglied der Linkspartei, hatte sich im Oktober 2009 vor laufender Fernsehkamera über seine Firma geäußert. Es gebe Probleme mit Banken, außerdem sei die Auszahlung der Monatslöhne einmal lange unklar gewesen, sagte er in einem Beitrag über die Auswirkungen der Wirtschaftskrise. Laut Geschäftsleitung von Dietz-Motoren hatte dieser Beitrag zu großer Verunsicherung bei Kunden geführt. Sie kündigte Albrecht fristlos wegen Geschäftsschädigung und Geheimnisverrats. Die Mehrheit des Betriebsrates stimmte der Kündigung ihres Kollegen zu.
Eine gewisse Genugtuung für dieses Verhalten brachte Albrecht nun die Betriebsratswahl. Er hatte wieder kandidiert – das durfte er, da seine Klage gegen die Kündigung noch läuft – und wurde gewählt. »Von meinen ehemals sechs Gegnern im Betriebsrat hatten drei nicht mehr kandidiert und drei bekamen nicht genügend Stimmen«, berichtet Albrecht. »Das hat mich gefreut.« Um Wahlkampf betreiben zu können, durfte er trotz des Hausverbots in den Mittagspausen die Firma betreten. Einige Kollegen hätten gar nicht mit ihm gesprochen, einige seien unsicher gewesen, und ein weiteres Drittel habe sich frei mit ihm unterhalten, erzählt Albrecht.
Am kommenden Dienstag wird nun die konstituierende Sitzung des neu gewählten Gremiums stattfinden. »Selbstverständlich haben wir Günther Albrecht dazu eingeladen«, sagt Wahlvorstand Stefan Bönisch. Dass Albrecht Hausverbot hat, sieht er nicht als sein Problem: »Wie er sich Zugang verschafft, ist seine Sache.« Zwar könnte der neue Betriebsrat sich auch außerhalb des Firmengeländes treffen und so ein Zeichen der Solidarität zu Albrecht setzen, doch auf eine solche Idee kommt niemand. Die Belegschaft ist gespalten und dass es im Fall Albrecht nicht nur um Juristerei, sondern um Politik und Einschüchterung geht, scheint nur wenigen klar zu sein.
Albrecht sagt laut seinem Anwalt, er werde wohl nicht an den Betriebsratssitzungen teil-nehmen können. So sieht es auch Dietz-Motoren-Geschäftsführer Bernd Strauß: »Nach den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen kann Herr Albrecht aufgrund des schwebenden Arbeitsgerichtsprozesses dieses Amt derzeit nicht ausüben.« Für die tägliche Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat habe »dieser Umstand allerdings keine Relevanz«, lässt Strauß über die eigens für Pressearbeit engagierte Firma ausrichten.
Dass das 240-Mann-Unternehmen aus Dettingen eine PR-Agentur bezahlt, die nach eigenen Angaben weltweit 100 Mitarbeiter an 13 Standorten beschäftigt, deutet darauf hin, dass Geld in der Firmenkasse ist. Offenbar auch für langwierige Gerichtsverfahren. Der Esslinger IG-Metall-Chef Sieghard Bender: »Die Geschäftsführung hat uns gegenüber angekündigt, sie werde bis vors Bundesarbeitsgericht gehen.«
Am 17. Juni nun wird der Fall Albrecht vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht verhandelt. Benders Erwartung: »Wir werden gewinnen, Albrecht wird wieder seinen Lohn bekommen und die Geschäftsführung von Dietz-Motoren wird in die Berufung gehen.«
Der Mann klingt genervt. Trotz aller Schwierigkeiten in der Firma hofft er auf eine gute Zusammenarbeit mit dem neuen Betriebsrat: »Die ist notwendig, denn das Lohnniveau dort liegt schließlich weiterhin 30 Prozent unter dem Flächentarif.«
Aktuelle Ausgabe: 25.05.2012
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