Tornado-Piloten aus Büchel üben Angriffe mit US-Atomwaffen – jenseits des Rechts.
Foto: Heilig
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Elke Koller, die die Bundesregierung vor dem Berliner Verwaltungsgericht verklagt, hat sich lange Jahre darum gesorgt, das Leben ihrer Nachbarn lebenswert zu gestalten – als Apothekerin und Mitglied der Friedensbewegung. Letzteres liegt nahe, schließlich ist ein Bundeswehr-Fliegerhorst nur vier Kilometer von ihrem Eifel-Heimatort Leienkaul entfernt.
Auf dem Stützpunkt des Jagdbombengeschwaders 33 in Büchel lagern Reste des Kalten Krieges. Es sind mindestens zehn, vermutlich sogar zwanzig US-Atombomben vom Typ B-61, der jetzt, so die letzten Auskünfte von US-Haushaltsgremien, modernisiert werden soll. Die Waffen, die bis zum 13-fachen der Zerstörungskraft der Hiroschima-Bombe entwickeln können, werden im »Ernstfall« – was immer das ist – an den Rumpf der in Büchel stationierten deutschen Tornado-Jagdbomber gehängt.
Frau Koller hat Angst. Und das Recht auf ihrer Seite, wenn sie den Abzug der Nuklearwaffen verlangt. Das behauptet jedenfalls Dr. Peter Becker, ein durchaus renommierter Verwaltungsrechtler. Er betritt mit dieser Klageform juristisches Neuland. In der Klageschrift fordert er, dass die Beklagte – also die Regierung – zu verurteilen sei, »gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika darauf hinzuwirken, dass die auf dem Fliegerhorst Büchel gelagerten amerikanischen Atomwaffen abgezogen werden«.
Punkt zwei der Klageschrift verlangt, dass Deutschland auf die sogenannte Nukleare Teilhabe verzichtet und die Arbeit in entsprechenden NATO-Stäben einstellen muss. Rechtsanwalt Becker bringt dafür in der 28-seitigen Klageschrift »schwere Geschütze« in Stellung. Er führt das Friedensgebot des Grundgesetzes »ins Feld«. Artikel 25 macht das Gewaltverbot der UNO-Charta als »allgemeine Regel des Völkerrechts« zum Bestandteil von Bundesrecht. Allein das Vorhalten und erst recht ein möglicher Einsatz der in Büchel gelagerten Bomben ist völkerrechts- und verfassungswidrig, weil die Waffen – entgegen dem humanitären Kriegsvölkerrecht – mögliche militärische Feinde wie Unbeteiligte gleichermaßen umbringen.
Frau Koller reduziert das auf Umgangssprachliches: Wer bereit ist, Atomwaffen einzusetzen, bricht das Friedensgebot. Pikant am Rande: Das Verteidigungsministerium nähert sich dem Kriegsvölkerrecht per Taschenkarte und bringt die Büchler Piloten damit in moralische Bedrängnis. So ist es »deutschen Soldaten bzw. Soldatinnen in bewaffneten Konflikten verboten«, atomare, biologische und chemische Waffen einzusetzen.
Die Bücheler Nuklearwaffen lagern auch neben und unterhalb von Grundgesetzregeln. Berührt ist der atomare Nichtweiterverbreitungsvertrag. Danach dürfen die USA keine Atomwaffen weitergeben und die Bundesrepublik darf keine entgegennehmen. Doch genau das sieht die Nukleare Teilhabe innerhalb der NATO vor. Spätestens wenn die Waffen – scharf gemacht mit dem Code des US-Präsidenten – am deutschen Flugzeug hängen, ist der Vertrag gebrochen. Dem, so Koller und Becker, muss vorgebeugt werden.
Fragt sich, warum in Büchel überhaupt noch Nuklearwaffen lagern. Die Reichweite der deutschen Tornados ist zu kurz, um denkbare Bedrohungsgebiete anzufliegen. Otfried Nassauer vom Informationszentrum für transatlantische Sicherheit billigt der Stationierung von US-Atomwaffen in Deutschland vor allem politische und psychologische Gründe zu. Ein Grund mehr, dass Deutschland auf Abzug dringt.
Sicher ist seit gestern nur eines: Die Bundesregierung kann Kollers Klage nicht ausweichen. Sie muss – über den Koalitionsvertrag hinaus – Stellung beziehen.
Ich frage mich warum diese Klage erst jetzt, im Jahre 2010, zugelassen wurde???
Abrüstung war kein Gipfelthema Absichtserklärungen zur nuklearen Sicherheit
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