Im Herbst 2009 fing alles mit Werbeanrufen an: Ob er nicht einen neuen Handyvertrag wolle, wurde Matthias Schmidt (Name von der Redaktion geändert) gefragt. Der Student wimmelte den Anrufer ab, wie auch alle folgenden. Doch vor Kurzem erhielt Matthias Schmidt einen Anruf, der ihn stutzig machte: Ihm wurde mitgeteilt, dass er an einem kostenlosen Gewinnspiel teilgenommen habe, das nun doch 59 Euro kosten würde. Wenn er aber telefonisch kündige, könne ihm das Geld zurückerstattet werden. Dafür müsse man aber Adresse, Geburtsdatum und vor allem seine Kontodaten abgleichen. Weil Schmidt sich nicht erinnern konnte, überhaupt an einer Verlosung teilgenommen zu haben und er am Telefon nicht seine Bankverbindung preisgeben wollte, legte er einfach den Hörer auf.
Damit hat sich Schmidt so verhalten, wie Verbraucherschützer und Polizei es raten. Bei unaufgeforderten Anrufen soll man grundsätzlich weder Bankverbindung noch andere Daten herausrücken.
Bisweilen stecken hinter solchen Anrufen organisierte Betrüger. Vor Kurzem nahm die Polizei in Nordrhein-Westfalen (NRW) 61 Mitarbeiter eines Callcenters vorläufig fest und erließ gegen drei Hauptverdächtige Haftbefehl. Seit Beginn der Ermittlungen im September 2009 wurden von den Angestellten des Callcenters 80 000 Menschen aus dem ganzen Bundesgebiet dazu gebracht, ihre Bankverbindungen zu nennen. Später wurden etwa zehn Millionen Euro erschlichen.
Die Geschichte ist kein Einzelfall: Rund 38 000 Beschwerden gingen 2009 bei der Bundesnetzagentur wegen unerlaubter Telefonwerbung ein. Darum handelt es sich immer dann, wenn der Verbraucher ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung angerufen wird. Auch wenn nicht hinter jedem ungebetenen Anruf ein Betrugsversuch steckt, ist diese Art von Werbung seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von unerlaubter Telefonwerbung im August 2009 verboten. Sie wird mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro geahndet. Für Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer können Bußgelder von maximal 10 000 Euro ausgesprochen werden.
Für die Verbraucherzentrale NRW reicht die derzeitige Regelung aber nicht aus. Ist erst mal ein Vertrag am Telefon geschlossen, dann ist dieser zunächst rechtlich bindend. Deswegen sammelt die Verbraucherzentrale NRW momentan zusätzlich zur Bundesnetzagentur Beschwerden über Werbeanrufe und regt eine Verschärfung der Gesetzeslage zu Gunsten der Verbraucher an: Telefonisch abgeschlossene Verträge sollen nur noch nach schriftlicher Bestätigung gültig sein. »Nur so verlieren die Unternehmen die Motivation, den Kunden ungewollte Verträge aufzudrängen«, erklärt Wolfgang Schuldzinski, Jurist der Verbraucherzentrale NRW.
Die verbraucherpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Caren Lay, begrüßt das Vorhaben der Verbraucherzentrale NRW. »Schon bei den Verhandlungen um das aktuelle Gesetz zur Bekämpfung von unerlaubter Telefonwerbung hat DIE LINKE gefordert, dass telefonisch abgeschlossene Verträge einer schriftlichen Bestätigung bedürfen.« In der Praxis zeige sich nun, dass die von der Regierung beschlossene Regelung ein Einfallstor für aggressive Vermarktungsstrategien von Telekommunikationsfirmen sei. »Viele Menschen verstehen im Telefongespräch gar nicht, dass sie gerade einen neuen Vertrag abschließen,« erklärt Caren Lay.
Aktuelle Ausgabe: 25.05.2012
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