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Von Marina Mai 05.06.2010 / Inland

Asylbewerber bleiben unbeweglich

Residenzpflicht: Brandenburg strebt gegen politischen Widerstand weiter Erleichterungen an

Brandenburg hält an seinem Ziel fest, eine Neuregelung der Residenzpflicht für Asylbewerber zu erreichen. Eine Bundesratsinitiative soll den Durchbruch bringen.

Die Residenzpflicht für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge wird wohl noch über Jahre bestehen bleiben. »Für eine bundesweite Abschaffung der Residenzpflicht existieren derzeit nicht die erforderlichen politischen Mehrheiten«, resümiert Ingo Decker, der Sprecher des SPD-geführten Brandenburger Innenministeriums. Brandenburg hatte zur Innenministerkonferenz kürzlich in Hamburg die umstrittene Residenzpflicht zur Diskussion gestellt, um das Stimmungsbild in den Bundesländern zu ermitteln. Die Residenzpflicht untersagt Asylbewerbern ihren Landkreis zu verlassen, wenn die Ausländerbehörde das nicht erlaubt hat. Reisen sie ohne Erlaubnis, machen sie sich strafbar.

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Die Innenminister hatten in Hamburg zur Kenntnis genommen, dass der Bund die Residenzpflicht nur geringfügig entschärfen will, so wie es in der Koalitionsvereinbarung der schwarz-gelben Koalition festgehalten ist. Danach soll mehr Mobilität lediglich zur Arbeitsaufnahme zugelassen werden. »Hier haben die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sowie aus den an sie angrenzenden Bundesländer in Hamburg illustriert, dass bei ihnen dringender Handlungsbedarf besteht«, sagt Stefan Paris vom Bundesinnenministerium.

Doch Brandenburg ist damit nicht zufrieden. »Das Vorhaben wird der politischen Zielstellung Brandenburgs nicht gerecht, noch in diesem Jahr eine durchgehende Neuregelung der Residenzpflicht für Asylbewerber und geduldete Ausländer zu erreichen«, sagt Decker. Die rot-rote Regierung in Potsdam will laut Koalitionsvertrag die Residenzpflicht abschaffen und dazu bundespolitisch aktiv werden. »Wir bereiten jetzt eine Bundesratsinitiative vor und streben ein gemeinsames Vorgehen mit Berlin an«, sagt Decker. »Ziel sind Erweiterungen der Kompetenzen für die Länder im Asylverfahrensgesetz und im Aufenthaltsgesetz.«

Das heißt: Die Länder sollen mit einem benachbarten Bundesland eine Vereinbarung treffen dürfen, Asylbewerbern und Geduldeten zu erlauben, ohne Behördenerlaubnis ins Nachbarbundesland zu reisen. Für mehr gäbe es keine politische Mehrheiten, so Decker.

Brandenburg will in Kürze seinen eigenen Asylbewerbern erlauben, sich ungehindert im Land zu bewegen. Darüber hinaus ist ein Erlass in Arbeit, Asylbewerbern großzügig Reisen nach Berlin zu gestatten. Bisher verwehren das einige Landkreise selbst für Besuche bei Verwandten, zum Schulbesuch und zum Besuch bei Spezialärzten. So hatte ND kürzlich über einen Iraner berichtet, der strafrechtlich belangt wird, weil er in Berlin einen Schulabschluss ablegen wollte. Die Ausländerbehörde in Oranienburg hatte ihm die Erlaubnis verweigert. Ziel der Brandenburger und Berliner Verordnung soll es nun sein, für mehrere Reisen ins Nachbarland lediglich eine Erlaubnis einholen zu müssen. Die LINKE in Berlin hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, das dies juristisch absichert.

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