Beinahe wäre Volkmar Schöneburg (LINKE) deswegen nicht Justizminister geworden, und von der Opposition muss er sich immer wieder Schelte anhören. Dabei vertritt er lediglich eine Meinung, die in juristischen Fachkreisen als gesichert gilt: Die DDR war kein Unrechtsstaat, und das schon allein aus dem Grunde, weil der Unrechtsstaat in der wissenschaftlichen Welt überhaupt nicht definiert ist. Dafür gibt es Gründe. Professoren nannten diese Gründe am Freitag bei einer Tagung in der brandenburgischen Landesvertretung in den Berliner Ministergärten. »DDR: Unrechtsstaat – oder was?«, lautete das Thema. Die Idee hatte Justizstaatssekretärin Sabine Stachwitz. Der Andrang war groß. Beim Veranstalter, dem Forum Justizgeschichte, lief im Vorfeld das Telefon heiß. Es gab hunderte Anmeldungen, so dass etlichen Interessenten wegen Platzmangels abgesagt werden musste.
Der Vorsitzende des Forums Justizgeschichte wusste, dass es sich um ein emotionales Thema handelt. Darum bat Manfred Krause ausdrücklich, die Referenten ausreden zu lassen und von Beifall oder Unmutsbekundungen abzusehen. Aussprechen durften die ersten zwei Redner, doch danach gab es das erste Klatschen und einen »Pfui«-Ruf. Was er hier gehört habe, das sei so weit weg von der Wirklichkeit in der DDR, das sei »beleidigend«, schimpfte Ernst Schönemann, Vize-Vorsitzender der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft. Die Träumereien westdeutscher Linker seien unerträglich. »Ich konnte nicht ausreisen!«
Derartiges sei nicht rechtsstaatswidrig, sondern menschenrechtswidrig, entgegnete Professor Hubert Rottleuthner vom Institut für Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung der Freien Universität Berlin. Er hatte zuvor dargelegt, dass vermeintliche Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit auch in einigen nachweislich demokratischen Staaten nicht gelten. So gebe es in Großbritannien keine klare Gewaltenteilung, in der Schweiz nur eine begrenzte Verfassungsgerichtsbarkeit und in der USA keine Verwaltungsgerichte, an denen sich die Bürger gegen Anordnungen staatlicher Stellen wehren können.
Was sollten Kriterien von Unrechtsstaaten sein? Die Abschaffung der Todesstrafe oder die Trennung von Geheimdiensten und Strafverfolgung? Wer die Erde einteilen wolle in Rechts- und Unrechtsstaaten, der werde scheitern, prophezeite der Professor. Amnesty international verwende nicht umsonst 13 Abstufungen. Da sehe die Weltkarte nicht nur schwarz und weiß aus. »Unrechtsstaat«, das sei kein juristischer Begriff, sondern eine politisch-moralische Kategorie und ein Kampfbegriff, der im Kalten Krieg in Deutschland von beiden Seiten für den jeweils anderen verwendet wurde. Heute werde er zur Delegitimierung der DDR verwendet, jedoch für keinen anderen Staat.
In den 50er Jahren habe es in Westdeutschland keine Veröffentlichung zur Nazi-Justiz gegeben ohne den Hinweis darauf, »dass es drüben noch schlimmer sei«, erzählte Professor Ingo Müller, früher tätig an der Polizeihochschule in Hamburg. Wer darauf verzichtete, setzte sich dem Vorwurf aus, ein »unverbesserlicher SED-Parteigänger« zu sein. Dabei stellte der Bundesgerichtshof später fest, dass es eine so vollständige Verachtung der Menschlichkeit und so elementare Verstöße wie in der Nazizeit in der DDR natürlich nicht gegeben habe.
Justizminister Schöneburg ging mit der DDR durchaus hart ins Gericht. Die Rechte aus der Verfassung waren nicht einklagbar, es habe ein Ungleichgewicht sozialer und politischer Rechte gegeben, und das Strafrecht sei auch politisch instrumentalisiert worden. Als Beispiel nannte er den Prozess gegen den abgesetzten Justizminister Max Fechner, der ein Streikrecht der Arbeiter am 17. Juni 1953 gesehen hatte. Das SED-Politbüro habe außerdem in mehr als 100 Fällen auf gerichtliche Entscheidungen eingewirkt. Das seien allerdings Erscheinungen vor allem der 50er Jahre gewesen. Nach dem Mauerbau 1961 habe es einen »neuen Anlauf zur Verwirklichung der Utopie gegeben«. Schöneburg lobte die Konflikt- und Schiedskommissionen, die in der DDR Probleme in den Betrieben und Wohngebieten zu lösen versuchten. Auch die Versuche, Straftäter durch Arbeit in besonderen Brigaden zu integrieren, lobte er. Dies sei natürlich nur in einem System gegangen, wo es auf die wirtschaftliche Effektivität nicht so sehr ankam. Gegen politische Gegner sei man allerdings bis zuletzt mit aller Härte vorgegangen. Er habe Verständnis dafür, wenn Opfer den Begriff Unrechtsstaat verwenden, bekannte Schöneburg.
Das der Begriff unwissenschaftlich ist, »wissen wir«, räumte die Stasi-Landesbeauftragte Ulrike Poppe ein. »Für mich ist das Entscheidende, dass sich die staatliche Macht nicht an das Recht gebunden fühlte.« Es sei bisher nicht deutlich geworden, »dass das ganze System darauf beruhte, dass der Bürger seine Rechte nicht einklagen kann«, rügte Poppe, nachdem Schöneburg schon gesprochen hatte. Als Beispiel nannte sie die Unmöglichkeit, einen Kindergartenplatz einzuklagen. Poppe gestand jedoch gleich ein: »Ja gut, Kindergartenplätze gab es genug.«
Aktuelle Ausgabe: 25.05.2012
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