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Von Sascha Sefferin, Nürnberg 11.06.2010 / Inland

Wer stoppt hier wen?

Die Verantwortliche eines Anti-Nazi-Plakats steht vor dem Nürnberger Amtsgericht

Heute findet die Verhandlung gegen eine Antifaschistin vom Nürnberger Bündnis Nazistopp statt. Ein rechtsextremer Nürnberger Stadtrat hatte Strafanzeige gestellt, weil sie auf einem Anti-Nazi-Plakat ihre Postadresse nicht preisgab.

Susanne Roth ist nicht willens, sich der Strafe zu beugen. Schon zweimal legte sie Widerspruch gegen den vermeintlichen Verstoß gegen das Bayerische Pressegesetz ein. Angezeigt hatte sie Sebastian Schmaus (22), einer der beiden Nürnberger Stadträte der NPD-Tarnliste Bürgerinitiative Ausländerstopp. Und die Staatsanwaltschaft Nürnberg gab ihm recht.

Roth hatte ihren Namen als Verantwortliche im Sinne des Pressegesetzes unter ein Plakat gesetzt, das vom Nürnberger Bündnis Nazistopp 2009 zur Bundestagswahl gedruckt und in Nürnberg und Umgebung geklebt wurde. Nicht zuletzt wollte man damit gegen die Wahl der rechtsextremen Bürgerinitiative Ausländerstopp aufrufen. Auf dem Plakat stehen die Namen der 143 Menschen, die seit 1989 von Neonazis ermordet wurden (Stand Juli 2009). Weiter ist darauf zu lesen: »Wir haben nicht die Ausrede ›Das habe ich nicht gewusst!‹ Deine Stimme gegen Nazis«, sowie die Internetpräsenz des Bündnisses.

Der Abgeordnete Schmaus machte seinem Ärger über das Plakat auf rechtlichem Wege Luft. Er mokierte, dass an Stelle von Roths Adresse lediglich das Postfach des Bündnisses vermerkt war. Nach seiner und der Meinung der Staatsanwaltschaft muss aber die Postadresse angegeben sein.

Aus guten Gründen hatte Roth ihre Adresse nicht ins Impressum des Plakats geschrieben. Denn in der Region Nürnberg/Fürth suchten nicht nur einmal in der letzten Zeit Neonazis politische Gegner auf, zerstörten Autos und beschädigten sogar ein Haus. So wurde das Haus der Fürther Familie Brenner zweimal mit Drohungen beschmiert, einmal wurden die Scheiben ihres Autos eingeschlagen und die Reifen zerstochen. Die Vorsicht der Antifaschisten scheint also durchaus berechtigt zu sein. Das Bündnis begründete die Maßnahme mit der Absicht, Neonazis nicht ihre »Wohnungsadressen auf dem Tablett zu präsentieren«.

Susanne Roth erhielt eine Einladung zur Anhörung, so das Bündnis, »verbunden mit der Mitteilung, dass das Vergehen mit einem Bußgeld in Höhe von 1000 Euro geahndet werden könne«. Der umgehende Widerspruch brachte ihr lediglich einen Bußgeldbescheid in Höhe von 158,50 Euro inklusive der Zustellgebühren ins Haus. Die Antwort des Nürnberger Ordnungsamtes lautete, man könne und wolle ihr keinen Freibrief gegen die Impressumspflicht ausstellen. Vielmehr möchte man im Interesse der Mandantin eine klare Feststellung getroffen sehen, wie zukünftige Ordnungswidrigkeiten ausgeschlossen werden können.

Da sich Roth auch in Zukunft gegen Neonazis schützen will, legte sie über ihren Anwalt erneut Einspruch ein, weswegen heute eine Verhandlung gegen sie vor dem Amtsgericht Nürnberg anberaumt ist. Zum Ärger von Schmaus sammelt das Nürnberger Bündnis Nazistopp Spenden für die Plakataktion und wirbt dafür auf seiner Website. Das vermeintlich illegale, mittlerweile in der zweiten Auflage gedruckte Plakat findet sich auf www.nazistopp-nuernberg.de – Spenden sind nach wie vor erwünscht.

Es ist wohl kein Zufall, dass die Anzeige von Schmaus ausging. Erst Anfang dieses Jahres wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Bei Kundgebungen der NPD in Fürth und im monatlich von Nazis mit Aufmärschen geplagten Gräfenberg fotografierte er Gegendemonstranten und stellte deren Fotos mit der Bezeichnung »Feinde« ins Netz. Er verstieß damit gegen das Recht auf Bild und wurde samt eines Komplizen zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Erklärung der Rechtsextremisten überzeugte die Richter offenbar nicht: Sie hätten die Bilder aus »Notwehr« geschossen, man habe sich »nur wehren« wollen, und der politische Gegner hätte das umgekehrt doch auch schon getan.

In die verhängte Bewährungsstrafe floss mehrmaliges Fahren unter Alkoholeinfluss mit ein. Zudem stand Schmaus im Verdacht, im April 2009 zusammen mit anderen einen Mann verletzt zu haben. Das konnte ihm jedoch nicht nachgewiesen werden.

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