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Parteivorstand regelt Gehälter der Chefs

Beschluss korrigiert

Berlin (ND). Der Vorstand der Linkspartei hat in der vergangenen Woche eine Regelung zur Bezahlung seiner sieben Spitzenfunktionäre gefunden. Nach dem Rostocker Parteitag war vom Parteivorstand beschlossen worden, dass die zwei Parteivorsitzenden, die zwei Bundesgeschäftsführer, die zwei Parteibildungsbeauftragten sowie der Schatzmeister als hauptamtliche Mitarbeiter zu betrachten sind. Dabei sollten »Bezüge aus einem Abgeordnetenmandat sowie Verluste aus einem bisherigen Arbeitsverhältnis« berücksichtigt werden. Gemeint sind beispielsweise Einkünfte aus Gewerkschaftsfunktionen oder Aufsichtsratsposten.

Dieser Beschluss hatte in der Basis Unmut erregt. Es wurde mehr Transparenz auch an der Parteispitze gefordert. Denn alle sieben Spitzenfunktionäre erhalten bereits Diäten als Bundestagsabgeordnete, einige auch Zuschläge für in der Fraktion ausgeübte Spitzenfunktionen. Nur zwei der sieben Vorstandsmitglieder – Parteibildungsbeauftragte Halina Wawzyniak und Schatzmeister Raju Sharma – haben auf eine zusätzliche Entlohnung verzichtet.

Aus einem mit dem 18. Juni 2010 datierten Brief des Schatzmeisters an die Vorstandsmitglieder geht hervor, dass die restlichen Vorstandsmitglieder »maximal eine Entschädigung in der Höhe erhalten können, die für dasselbe Amt im vorherigen Parteivorstand üblich war«. So liege »die maximale Gesamtsumme der Entschädigungen im Rahmen des beschlossenen Finanzplanes und um ein Drittel unterhalb des bisherigen Betrages«. Von der Möglichkeit, »Verluste aus einem bisherigen Arbeitsverhältnis« geltend zu machen, wird niemand Gebrauch machen. Weiter heißt es, die Parteichefs würden dem Vorstand vorschlagen, den Passus zum Ausgleich der »Verluste aus einem bisherigen Arbeitsverhältnis« aus dem Beschluss zu streichen.

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24.05.2012 | Katja Eichholz, David König und Olaf Präger

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