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Von Susanne Götze 28.06.2010 / Umwelt

Ausnahmen für Kohlekraftwerke

EU novelliert ihre Richtlinie über Industrie-Emissionen

Der Europäische Rat und das EU-Parlament haben die Richtlinie zur Begrenzung von Industrie-Emissionen zugunsten der Kohlelobby überarbeitet: Bis 2020 sind Kohlekraftwerke ausgenommen. Dafür setzte sich das Parlament mit der Forderung nach Mindestgrenzwerten durch, die zukünftig auf den »besten verfügbaren Technologien« beruhen sollen.
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Die Mühlen in Brüssel mahlen langsam: Seit drei Jahren wird um die Novellierung der Richtlinie über Industrie-Emissionen gestritten. Die ersten Vorschläge für eine Überarbeitung legte die EU-Kommission schon 2007 vor. Nun haben sich Ministerrat und EU-Parlamentarier in Brüssel endlich geeinigt. Und wieder einmal setzten sich Europas Lobbyisten letztlich erfolgreich durch: Auf Druck von Italien, Polen und Großbritannien gilt für Europas größte Verschmutzer, darunter auch Kohlekraftwerke, bis 2020 eine Ausnahmeregelung.

Die Richtlinie über Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Directive on Integrated Pollution Prevention and Control) entstand 1996. Derzeit erfasst sie rund 52 000 Industrieanlagen in der EU. Mit der Einigung über die Novelle gelten für bestimmte Verbrennungsanlagen sowie für Schadstoffe wie Schwefeldioxid, Stickoxide und Feinstaub künftig strengere Grenzwerte. Industrieanlagen, deren Betrieb der Richtlinie unterliegen, müssen für eine Genehmigung mit ihren Emissionen unter den Grenzwerten bleiben. Die Emissionsgrenzen für das klimaschädliche Treibhausgas Kohlendioxid werden hingegen derzeit ausschließlich durch den europäischen Emissionshandel festgelegt. Die Grünen fordern daher eine Integration von Grenzwerten für Kohlendioxid in die Richtlinie.

Anders als die EU-Kommission hatte sich das Parlament dafür stark gemacht, dass die europaweiten Grenzwerte sich am Stand der »besten verfügbaren Technologien« orientieren. Diese Bemessung wurde zwar schon 1996 eingeführt, aber Ausnahmen und flexible Auslegung ließen die Richtlinie oft ins Leere laufen.

Im Gegenzug für die schärfere Grenzwertregelung mussten die Abgeordneten den Vertretern des Ministerrates Zugeständnisse bei großen Kraftwerken machen. Statt ab 2016, wie es der Kommissionsentwurf vorsah, gelten die Regelungen für Großkraftwerke erst ab 2020. Für den umweltpolitischen Sprecher der FDP im Europäischen Parlament, Holger Krahmer, ist eine Übergangsphase von über zehn Jahren »eine Lizenz für Umweltverschmutzung« durch Kohlekraftwerke.

Das Europäische Umweltbüro, die größte Vertretung von Umweltverbänden in Brüssel, geht mit seiner Kritik noch weiter: Die Spielräume für die Berechnung der Grenzwerte seien immer noch zu groß und die Gefahr des Missbrauchs in den Mitgliedsstaaten weiterhin gegeben.

Noch im Juli soll die Novelle endgültig vom Parlament verabschiedet werden.

Abwärme aus Kühltürmen bleibt sowieso unbeschränkt. Foto: dpa

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