Keine Verfassungsbedenken gegen Rauchverbot
Bayerischer Gerichtshof weist wenige Tage vor dem Volksentscheid Klage ab
Mit ihrer Entscheidung wiesen die Richter eine Popularklage gegen das derzeit geltende bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit zurück, das diverse Rauchverbote vorsieht. Das zunächst verhängte absolute Rauchverbot in der Gastronomie war später von der CSU/FDP-Mehrheit im Landtag gelockert worden.
Sowohl das einst strikte Rauchverbot als auch die gelockerte Regelung verstoßen dem Urteil zufolge nicht gegen Prinzipien der bayerischen Verfassung. Gegen die gelockerte Regelung hatten Rauchgegner ein erfolgreiches Volksbegehren gestartet, so dass die Bürger am kommenden Sonntag in einem Volksentscheid über eine Rückkehr zum absoluten Rauchverbot entscheiden können. Dabei zeichnet sich ein Kopf-an-Kopf-Rennen der Befürworter und Gegner ab. Nach einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Infratest wollen 76 Prozent der Bürger wahrscheinlich an der Abstimmung teilnehmen. Davon wiederum wollen 48 Prozent den Gesetzentwurf für ein absolutes Rauchverbot unterstützen, 49 Prozent wollen mit Nein stimmen.
