»Das zeugt einmal von einer langfristig ausgerichteten Politik«, lobt Eva von Angern, familienpolitische Sprecherin der LINKE-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt. »Hier wird in dem hoch verschuldeten Land an die Steuerzahler von morgen gedacht«, sagt sie zur neuen Richtlinie zur Förderung der Kinderwunschbehandlung in Sachsen-Anhalt. Spät, aber nicht zu spät sei dieser Schritt getan worden.
Eva von Angern hebt hervor, dass Sachsen-Anhalt damit das erste Bundesland sein wird, das auch »eheähnliche Lebensgemeinschaften von Mann und Frau« als förderfähig betrachtet. Sachsen bietet seit 2009 nur ungewollt kinderlosen Ehepaaren finanzielle Unterstützung an. Von Angern hält es in Zeiten des demografischen Wandels als geboten, in Deutschland jedes Paar zu unterstützen, das sich Kinder wünscht. »Wunschkinder in Wunschfamilie, davon kann es nicht genug geben.« Wer sich so bewusst und unter großen Aufwendungen für ein Kind entscheide, der stelle sich seiner Elternrolle verantwortungsvoll und gebe die Garantie, dass das Jugendamt hier nicht Stammgast werde.
In Folge des von der rot-grünen Bundesregierung 2004 eingebrachten Gesundheitsmodernisierungsgesetzes konnten sich immer weniger ungewollt kinderlose Paare eine medizinische Behandlung leisten, um Nachwuchs zu bekommen. Die gesetzlichen Krankenkassen hatten damals ihre Kostenübernahme bei der assistierten Reproduktion halbiert und auf drei Versuche beschränkt. Bei der Kinderlosigkeit handele es sich um »keine gesundheitsgefährdende Indikation«, somit wären die Zuschüsse »sachfremde Leistungen«, hieß es. Im Ergebnis sank die Zahl der künstlichen Befruchtungen deutschlandweit auf etwa 50 Prozent. Das Bundesverfassungsgericht, wo ein verheiratetes Paar gegen die Reduzierung der Kostenübernahme geklagt hatte, fand es »verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nicht als Behandlung einer Krankheit anzusehen und sie als eigenständigen, nicht krankheitsbedingten Versicherungsfall zu behandeln«.
Das Land Sachsen-Anhalt will nun den zweiten und dritten Behandlungszyklus je nach Verfahren mit jeweils bis zu 900 Euro und den vierten, für den die GKV nicht mehr zahlt, mit bis zu 1800 Euro bezuschussen. Die Frauen müssen zwischen 25 und 40 Jahren alt sein, die Männer zwischen 25 und 50 Jahren. Im Doppelhaushalt 2010/2011 hat der Landtag Anfang des Jahres für beide Jahre jeweils 250 000 Euro bereitgestellt.
Die CDU-SPD-Regierungsfraktionen hatten bereits 2008 gefordert, die Zuschussregelung für Ehepaare wiederherzustellen. Paare kämen bei Kosten von rund 3500 Euro pro Versuch schnell an ihre Grenzen und müssten sich aus finanziellen Gründen den Kinderwunsch versagen. Eva von Angern hatte damals namens der LINKEN beantragt, die Forderung auf nicht eheliche Lebensgemeinschaften auszudehnen: »Wir können es uns als Gesellschaft nicht leisten, Familie auf einen Trauschein zu reduzieren.« In Sachsen-Anhalt existieren drei medizinischen Reproduktionseinrichtungen: das Kinderwunschzentrum Magdeburg und zwei universitäre Einrichtungen. 2009 erfolgten dort 590 Versuche der künstlichen Befruchtung, zwei Drittel waren Erstzyklen.
Am Dienstag sagte von Angern, das Land Sachsen-Anhalt gehe mit seiner Richtlinie, die Minister Norbert Bischoff (SPD) dem Kabinett in Magdeburg vorlegte, einen guten Weg. »Doch wir wollen eine bundeseinheitliche Regelung. Das Geld muss nicht zwangsläufig aus der GKV kommen.« Sie könne sich ein steuerfinanziertes Modell vorstellen. »Die Gesellschaft kann sich doch nicht die Kinder wegsparen.«
Aktuelle Ausgabe: 25.05.2012
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